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- Ein Beweis ist das (positive) Ergebnis eines auf die Feststellung von Tatsachen gerichteten Beweisverfahrens. Er ist ein wichtiges Mittel der richterlichen Überzeugungsbildung bei der Feststellung des („rechtserheblichen“) Sachverhalts, der einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegt. Umgangssprachlich wird auch das einzelne Beweismittel kurz als Beweis bezeichnet. Weitere Quellen der Sachverhaltsfeststellung sind insbesondere die Erklärungen und Einlassungen der am Verfahren beteiligten Personen. (de)
- Ein Beweis ist das (positive) Ergebnis eines auf die Feststellung von Tatsachen gerichteten Beweisverfahrens. Er ist ein wichtiges Mittel der richterlichen Überzeugungsbildung bei der Feststellung des („rechtserheblichen“) Sachverhalts, der einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegt. Umgangssprachlich wird auch das einzelne Beweismittel kurz als Beweis bezeichnet. Weitere Quellen der Sachverhaltsfeststellung sind insbesondere die Erklärungen und Einlassungen der am Verfahren beteiligten Personen. (de)
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- Das Beweisrecht der ZPO – Ein Praxishandbuch für Richter und Rechtsanwälte (de)
- Das Beweisrecht der ZPO – Ein Praxishandbuch für Richter und Rechtsanwälte (de)
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- Ein Beweis ist das (positive) Ergebnis eines auf die Feststellung von Tatsachen gerichteten Beweisverfahrens. Er ist ein wichtiges Mittel der richterlichen Überzeugungsbildung bei der Feststellung des („rechtserheblichen“) Sachverhalts, der einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegt. Umgangssprachlich wird auch das einzelne Beweismittel kurz als Beweis bezeichnet. Weitere Quellen der Sachverhaltsfeststellung sind insbesondere die Erklärungen und Einlassungen der am Verfahren beteiligten Personen. (de)
- Ein Beweis ist das (positive) Ergebnis eines auf die Feststellung von Tatsachen gerichteten Beweisverfahrens. Er ist ein wichtiges Mittel der richterlichen Überzeugungsbildung bei der Feststellung des („rechtserheblichen“) Sachverhalts, der einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegt. Umgangssprachlich wird auch das einzelne Beweismittel kurz als Beweis bezeichnet. Weitere Quellen der Sachverhaltsfeststellung sind insbesondere die Erklärungen und Einlassungen der am Verfahren beteiligten Personen. (de)
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- Beweis (Rechtswesen) (de)
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