Ein bewaffneter Konflikt (auch militärischer Konflikt genannt) ist im Völkerrecht eine Auseinandersetzung zwischen dem Militär verschiedener Staaten (internationaler bewaffneter Konflikt) oder zwischen dem Militär, paramilitärischen Organisationen und/oder Aufständischen innerhalb eines Staates (nichtinternationaler bewaffneter Konflikt). Die Einordnung als internationaler (engl. international armed conflict) oder nichtinternationaler bewaffneter Konflikt (non-international armed conflict) ist relevant, da das humanitäre Völkerrecht nur auf internationale bewaffnete Konflikte vollständig anwendbar ist.

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  • Ein bewaffneter Konflikt (auch militärischer Konflikt genannt) ist im Völkerrecht eine Auseinandersetzung zwischen dem Militär verschiedener Staaten (internationaler bewaffneter Konflikt) oder zwischen dem Militär, paramilitärischen Organisationen und/oder Aufständischen innerhalb eines Staates (nichtinternationaler bewaffneter Konflikt). Die Einordnung als internationaler (engl. international armed conflict) oder nichtinternationaler bewaffneter Konflikt (non-international armed conflict) ist relevant, da das humanitäre Völkerrecht nur auf internationale bewaffnete Konflikte vollständig anwendbar ist. Ein bewaffneter Konflikt liegt juristisch bereits dann vor, wenn es noch nicht zu Kampfhandlungen gekommen ist, aber Militär oder Paramilitär, das mindestens über regional begrenzte Macht verfügt (z. B. Warlords mit ihren Freischärlern), diese Macht zur Anwendung zu bringen droht, beispielsweise bei der militärischen Besetzung eines Landes. Wenn es zu Kampfhandlungen kommt, spricht man von einem Krieg (internationaler Konflikt) beziehungsweise Bürgerkrieg (nichtinternationaler Konflikt), bei geringeren Ausmaßen auch von kriegsähnlichen beziehungsweise bürgerkriegsähnlichen Zuständen.Die Abgrenzung der Termini „bewaffneter Konflikt“, „Krieg“ und „kriegsähnliche Verhältnisse“ ist unscharf und teils auch nicht stringent, was oftmals politische Gründe hat. Zwischen 1989 und 2000 gab es 111 bewaffnete Konflikte an 74 Orten. Im Jahr 2000 wurden 40 Konflikte in 35 Staaten gezählt und im Jahr 2001 37 Konflikte in 30 Staaten. Allerdings gab es auch mehrere Friedensschlüsse, so z. B. 2002 in Angola, Sierra Leone und in den Nuba-Bergen des Sudan. (de)
  • Ein bewaffneter Konflikt (auch militärischer Konflikt genannt) ist im Völkerrecht eine Auseinandersetzung zwischen dem Militär verschiedener Staaten (internationaler bewaffneter Konflikt) oder zwischen dem Militär, paramilitärischen Organisationen und/oder Aufständischen innerhalb eines Staates (nichtinternationaler bewaffneter Konflikt). Die Einordnung als internationaler (engl. international armed conflict) oder nichtinternationaler bewaffneter Konflikt (non-international armed conflict) ist relevant, da das humanitäre Völkerrecht nur auf internationale bewaffnete Konflikte vollständig anwendbar ist. Ein bewaffneter Konflikt liegt juristisch bereits dann vor, wenn es noch nicht zu Kampfhandlungen gekommen ist, aber Militär oder Paramilitär, das mindestens über regional begrenzte Macht verfügt (z. B. Warlords mit ihren Freischärlern), diese Macht zur Anwendung zu bringen droht, beispielsweise bei der militärischen Besetzung eines Landes. Wenn es zu Kampfhandlungen kommt, spricht man von einem Krieg (internationaler Konflikt) beziehungsweise Bürgerkrieg (nichtinternationaler Konflikt), bei geringeren Ausmaßen auch von kriegsähnlichen beziehungsweise bürgerkriegsähnlichen Zuständen.Die Abgrenzung der Termini „bewaffneter Konflikt“, „Krieg“ und „kriegsähnliche Verhältnisse“ ist unscharf und teils auch nicht stringent, was oftmals politische Gründe hat. Zwischen 1989 und 2000 gab es 111 bewaffnete Konflikte an 74 Orten. Im Jahr 2000 wurden 40 Konflikte in 35 Staaten gezählt und im Jahr 2001 37 Konflikte in 30 Staaten. Allerdings gab es auch mehrere Friedensschlüsse, so z. B. 2002 in Angola, Sierra Leone und in den Nuba-Bergen des Sudan. (de)
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  • Universität Hamburg – Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
  • The International Institute for Strategic Studies – London Office
  • Heidelberger Institut für Internationale Konfliktforschung e. V.
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  • mit jährlicher Analyse des globalen Konfliktgeschehens unter der Rubrik Konfliktbarometer
  • mit Analysen, Übersichten und Statistiken zu allen Kriegen und bewaffneten Konflikten weltweit seit 1945; s. Rubriken Laufende Kriege und Kriege-Archiv
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  • Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung
  • International Institute for Strategic Studies
  • Heidelberger Institut für Internationale Konfliktforschung
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  • Institut für Politikwissenschaft der Universität Hamburg
  • Institut für Politische Wissenschaft der Universität Heidelberg
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  • Ein bewaffneter Konflikt (auch militärischer Konflikt genannt) ist im Völkerrecht eine Auseinandersetzung zwischen dem Militär verschiedener Staaten (internationaler bewaffneter Konflikt) oder zwischen dem Militär, paramilitärischen Organisationen und/oder Aufständischen innerhalb eines Staates (nichtinternationaler bewaffneter Konflikt). Die Einordnung als internationaler (engl. international armed conflict) oder nichtinternationaler bewaffneter Konflikt (non-international armed conflict) ist relevant, da das humanitäre Völkerrecht nur auf internationale bewaffnete Konflikte vollständig anwendbar ist. (de)
  • Ein bewaffneter Konflikt (auch militärischer Konflikt genannt) ist im Völkerrecht eine Auseinandersetzung zwischen dem Militär verschiedener Staaten (internationaler bewaffneter Konflikt) oder zwischen dem Militär, paramilitärischen Organisationen und/oder Aufständischen innerhalb eines Staates (nichtinternationaler bewaffneter Konflikt). Die Einordnung als internationaler (engl. international armed conflict) oder nichtinternationaler bewaffneter Konflikt (non-international armed conflict) ist relevant, da das humanitäre Völkerrecht nur auf internationale bewaffnete Konflikte vollständig anwendbar ist. (de)
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  • Bewaffneter Konflikt (de)
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