Property |
Value |
dbo:abstract
|
- Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), ehemals Opiumgesetz (), ist ein deutsches Bundesgesetz, das den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln regelt. Welche Stoffe und Zubereitungen vom Betäubungsmittelgesetz erfasst werden, lässt sich den Anlagen I bis III des Gesetzes entnehmen (§ 1 Abs. 1 BtMG):
* Anlage I erfasst die nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel (Handel und Abgabe verboten, etwa LSD),
* Anlage II die verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel (Handel erlaubt, Abgabe verboten, etwa Ausgangsstoffe wie Cocablätter) und
* Anlage III die verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel (Abgabe nach BtMVV, etwa Morphin). Die Anlagen sind jeweils dreispaltig aufgebaut. Spalte 1 enthält die Internationalen Freinamen (INN) der Weltgesundheitsorganisation (etwa Amfetamin), Spalte 2 andere nicht geschützte Stoffbezeichnungen wie Kurzbezeichnung oder Trivialnamen (etwa Amphetamin) und Spalte 3 die chemische Stoffbezeichnung (etwa (RS)-1-Phenylpropan-2-ylazan). (de)
- Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), ehemals Opiumgesetz (), ist ein deutsches Bundesgesetz, das den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln regelt. Welche Stoffe und Zubereitungen vom Betäubungsmittelgesetz erfasst werden, lässt sich den Anlagen I bis III des Gesetzes entnehmen (§ 1 Abs. 1 BtMG):
* Anlage I erfasst die nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel (Handel und Abgabe verboten, etwa LSD),
* Anlage II die verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel (Handel erlaubt, Abgabe verboten, etwa Ausgangsstoffe wie Cocablätter) und
* Anlage III die verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel (Abgabe nach BtMVV, etwa Morphin). Die Anlagen sind jeweils dreispaltig aufgebaut. Spalte 1 enthält die Internationalen Freinamen (INN) der Weltgesundheitsorganisation (etwa Amfetamin), Spalte 2 andere nicht geschützte Stoffbezeichnungen wie Kurzbezeichnung oder Trivialnamen (etwa Amphetamin) und Spalte 3 die chemische Stoffbezeichnung (etwa (RS)-1-Phenylpropan-2-ylazan). (de)
|
dbo:wikiPageExternalLink
| |
dbo:wikiPageID
| |
dbo:wikiPageRevisionID
| |
prop-de:abkürzung
| |
prop-de:art
| |
prop-de:datumgesetz
| |
prop-de:fna
| |
prop-de:frühererTitel
| |
prop-de:geltungsbereich
|
- Bundesrepublik Deutschland
|
prop-de:inkrafttreten
| |
prop-de:inkrafttretenletzteänderung
| |
prop-de:inkrafttretenneufassung
| |
prop-de:kurztitel
| |
prop-de:letzteänderung
|
- Art. 1 VO vom 31. Mai 2016
|
prop-de:neubekanntmachung
| |
prop-de:neufassung
| |
prop-de:rechtsmaterie
| |
prop-de:titel
|
- Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
|
dct:subject
| |
rdfs:comment
|
- Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), ehemals Opiumgesetz (), ist ein deutsches Bundesgesetz, das den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln regelt. Welche Stoffe und Zubereitungen vom Betäubungsmittelgesetz erfasst werden, lässt sich den Anlagen I bis III des Gesetzes entnehmen (§ 1 Abs. 1 BtMG): (de)
- Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), ehemals Opiumgesetz (), ist ein deutsches Bundesgesetz, das den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln regelt. Welche Stoffe und Zubereitungen vom Betäubungsmittelgesetz erfasst werden, lässt sich den Anlagen I bis III des Gesetzes entnehmen (§ 1 Abs. 1 BtMG): (de)
|
rdfs:label
|
- Betäubungsmittelgesetz (Deutschland) (de)
- Betäubungsmittelgesetz (Deutschland) (de)
|
owl:sameAs
| |
prov:wasDerivedFrom
| |
foaf:isPrimaryTopicOf
| |
is dbo:wikiPageDisambiguates
of | |
is dbo:wikiPageRedirects
of | |
is foaf:primaryTopic
of | |