Betrug bezeichnet im Strafrecht Österreichs und Liechtensteins ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in der Absicht rechtswidriger Bereicherung das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so täuscht, dass es sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt und damit materiellen Schaden zufügt. Die betrügerischen Strafdelikte zählen zur Gruppe der Vermögensdelikte und sind im österreichischen und liechtensteinischen Strafgesetzbuch in den § 146 ff. StGB geregelt.

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  • Betrug bezeichnet im Strafrecht Österreichs und Liechtensteins ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in der Absicht rechtswidriger Bereicherung das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so täuscht, dass es sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt und damit materiellen Schaden zufügt. Die betrügerischen Strafdelikte zählen zur Gruppe der Vermögensdelikte und sind im österreichischen und liechtensteinischen Strafgesetzbuch in den § 146 ff. StGB geregelt. (de)
  • Betrug bezeichnet im Strafrecht Österreichs und Liechtensteins ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in der Absicht rechtswidriger Bereicherung das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so täuscht, dass es sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt und damit materiellen Schaden zufügt. Die betrügerischen Strafdelikte zählen zur Gruppe der Vermögensdelikte und sind im österreichischen und liechtensteinischen Strafgesetzbuch in den § 146 ff. StGB geregelt. (de)
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  • Betrug bezeichnet im Strafrecht Österreichs und Liechtensteins ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in der Absicht rechtswidriger Bereicherung das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so täuscht, dass es sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt und damit materiellen Schaden zufügt. Die betrügerischen Strafdelikte zählen zur Gruppe der Vermögensdelikte und sind im österreichischen und liechtensteinischen Strafgesetzbuch in den § 146 ff. StGB geregelt. (de)
  • Betrug bezeichnet im Strafrecht Österreichs und Liechtensteins ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in der Absicht rechtswidriger Bereicherung das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so täuscht, dass es sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt und damit materiellen Schaden zufügt. Die betrügerischen Strafdelikte zählen zur Gruppe der Vermögensdelikte und sind im österreichischen und liechtensteinischen Strafgesetzbuch in den § 146 ff. StGB geregelt. (de)
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  • Betrug (Österreich und Liechtenstein) (de)
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