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- Betriebshilfe ist eine Sozialleistung und stellt eine Besonderheit der agrarsozialen Sicherung in Deutschland und Österreich dar. Sofern die Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebs durch Arbeitsunfähigkeit des Unternehmers oder eines im Unternehmen mitarbeitenden Familienangehörigen gefährdet ist, wird die Betriebshilfe durch die zuständige Stelle sichergestellt. Der Betriebshelfer erledigt ausschließlich unaufschiebbare Aufgaben, wie z. B. melken oder ernten. Ziel ist es, die Weiterführung des landwirtschaftlichen Unternehmens, als Einkommensgrundlage der dem System zugehörigen landwirtschaftlichen Unternehmer, sicherzustellen. Die Betriebshilfe kann durch die Gewährung einer Haushaltshilfe ergänzt werden. Zuständiger Kostenträger sind die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in Deutschland und die Sozialversicherungsanstalt der Bauern in Österreich. (de)
- Betriebshilfe ist eine Sozialleistung und stellt eine Besonderheit der agrarsozialen Sicherung in Deutschland und Österreich dar. Sofern die Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebs durch Arbeitsunfähigkeit des Unternehmers oder eines im Unternehmen mitarbeitenden Familienangehörigen gefährdet ist, wird die Betriebshilfe durch die zuständige Stelle sichergestellt. Der Betriebshelfer erledigt ausschließlich unaufschiebbare Aufgaben, wie z. B. melken oder ernten. Ziel ist es, die Weiterführung des landwirtschaftlichen Unternehmens, als Einkommensgrundlage der dem System zugehörigen landwirtschaftlichen Unternehmer, sicherzustellen. Die Betriebshilfe kann durch die Gewährung einer Haushaltshilfe ergänzt werden. Zuständiger Kostenträger sind die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in Deutschland und die Sozialversicherungsanstalt der Bauern in Österreich. (de)
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- Betriebshilfe ist eine Sozialleistung und stellt eine Besonderheit der agrarsozialen Sicherung in Deutschland und Österreich dar. Sofern die Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebs durch Arbeitsunfähigkeit des Unternehmers oder eines im Unternehmen mitarbeitenden Familienangehörigen gefährdet ist, wird die Betriebshilfe durch die zuständige Stelle sichergestellt. Der Betriebshelfer erledigt ausschließlich unaufschiebbare Aufgaben, wie z. B. melken oder ernten. Ziel ist es, die Weiterführung des landwirtschaftlichen Unternehmens, als Einkommensgrundlage der dem System zugehörigen landwirtschaftlichen Unternehmer, sicherzustellen. Die Betriebshilfe kann durch die Gewährung einer Haushaltshilfe ergänzt werden. (de)
- Betriebshilfe ist eine Sozialleistung und stellt eine Besonderheit der agrarsozialen Sicherung in Deutschland und Österreich dar. Sofern die Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebs durch Arbeitsunfähigkeit des Unternehmers oder eines im Unternehmen mitarbeitenden Familienangehörigen gefährdet ist, wird die Betriebshilfe durch die zuständige Stelle sichergestellt. Der Betriebshelfer erledigt ausschließlich unaufschiebbare Aufgaben, wie z. B. melken oder ernten. Ziel ist es, die Weiterführung des landwirtschaftlichen Unternehmens, als Einkommensgrundlage der dem System zugehörigen landwirtschaftlichen Unternehmer, sicherzustellen. Die Betriebshilfe kann durch die Gewährung einer Haushaltshilfe ergänzt werden. (de)
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- Betriebshilfe (de)
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