Das Betreuungsgeld ist eine Sozialleistung für Familien in Deutschland, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr ohne Inanspruchnahme öffentlicher Angebote wie etwa Kindertagesstätten betreuen. Auch in Finnland, Norwegen und Schweden gibt es ein Betreuungsgeld.

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  • Das Betreuungsgeld ist eine Sozialleistung für Familien in Deutschland, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr ohne Inanspruchnahme öffentlicher Angebote wie etwa Kindertagesstätten betreuen. Das Betreuungsgeld wurde am 9. November 2012 von den Fraktionen der Regierung aus CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag verabschiedet und am 14. Dezember 2012 vom Bundesrat beschlossen. Am 21. Juli 2015 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Regelung aufgrund einer fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes gegen das Grundgesetz verstoße. Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) kündigte daraufhin am selben Tag an, dass das Betreuungsgeld in Bayern als Landesleistung erhalten bleiben werde, ähnlich dem in drei deutschen Ländern gezahlten Landeserziehungsgeld. Auch in Finnland, Norwegen und Schweden gibt es ein Betreuungsgeld. (de)
  • Das Betreuungsgeld ist eine Sozialleistung für Familien in Deutschland, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr ohne Inanspruchnahme öffentlicher Angebote wie etwa Kindertagesstätten betreuen. Das Betreuungsgeld wurde am 9. November 2012 von den Fraktionen der Regierung aus CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag verabschiedet und am 14. Dezember 2012 vom Bundesrat beschlossen. Am 21. Juli 2015 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Regelung aufgrund einer fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes gegen das Grundgesetz verstoße. Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) kündigte daraufhin am selben Tag an, dass das Betreuungsgeld in Bayern als Landesleistung erhalten bleiben werde, ähnlich dem in drei deutschen Ländern gezahlten Landeserziehungsgeld. Auch in Finnland, Norwegen und Schweden gibt es ein Betreuungsgeld. (de)
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  • Betreuungsgeld (de)
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