Eine Beteiligungsgesellschaft ist ein Unternehmen, dessen Geschäftstätigkeit überwiegend oder ausschließlich darin besteht, Beteiligungen an anderen, eigenständigen und unterschiedlichen Branchen angehörenden Unternehmen zu erwerben, zu halten und zu veräußern. Die Art, wie eine solche Gesellschaft organisiert ist, kann sehr unterschiedlich sein, jedoch unterscheidet sie sich von einer Holding. Im Unterschied zu Holdings, die als Mutterunternehmen einen einheitlich geführten Konzern bilden und ihre Tochtergesellschaften in ihrer Konzernrechnung konsolidieren, steht bei Beteiligungsgesellschaften lediglich die Kapitalbeteiligung als Aktionär im Vordergrund. Für gewöhnlich wird hierbei nicht eine Mehrheits-, sondern eine gewinnorientierte Minderheitsbeteiligung an ausgewählten Unternehmen an

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  • Eine Beteiligungsgesellschaft ist ein Unternehmen, dessen Geschäftstätigkeit überwiegend oder ausschließlich darin besteht, Beteiligungen an anderen, eigenständigen und unterschiedlichen Branchen angehörenden Unternehmen zu erwerben, zu halten und zu veräußern. Die Art, wie eine solche Gesellschaft organisiert ist, kann sehr unterschiedlich sein, jedoch unterscheidet sie sich von einer Holding. Im Unterschied zu Holdings, die als Mutterunternehmen einen einheitlich geführten Konzern bilden und ihre Tochtergesellschaften in ihrer Konzernrechnung konsolidieren, steht bei Beteiligungsgesellschaften lediglich die Kapitalbeteiligung als Aktionär im Vordergrund. Für gewöhnlich wird hierbei nicht eine Mehrheits-, sondern eine gewinnorientierte Minderheitsbeteiligung an ausgewählten Unternehmen angestrebt. Den Beteiligungsgesellschaften ähnlich sind Investmentgesellschaften und Immobilienaktiengesellschaften. Das Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) regelt die Tätigkeit und Beaufsichtigung von behördlich anerkannten Unternehmensbeteiligungsgesellschaften. Die Bezeichnung Unternehmensbeteiligungsgesellschaft darf in der Firma, als Zusatz zur Firma, zur Bezeichnung des Geschäftszwecks oder zu Werbezwecken nur von anerkannten Unternehmensbeteiligungsgesellschaften geführt werden (§ 20 UBGG). (de)
  • Eine Beteiligungsgesellschaft ist ein Unternehmen, dessen Geschäftstätigkeit überwiegend oder ausschließlich darin besteht, Beteiligungen an anderen, eigenständigen und unterschiedlichen Branchen angehörenden Unternehmen zu erwerben, zu halten und zu veräußern. Die Art, wie eine solche Gesellschaft organisiert ist, kann sehr unterschiedlich sein, jedoch unterscheidet sie sich von einer Holding. Im Unterschied zu Holdings, die als Mutterunternehmen einen einheitlich geführten Konzern bilden und ihre Tochtergesellschaften in ihrer Konzernrechnung konsolidieren, steht bei Beteiligungsgesellschaften lediglich die Kapitalbeteiligung als Aktionär im Vordergrund. Für gewöhnlich wird hierbei nicht eine Mehrheits-, sondern eine gewinnorientierte Minderheitsbeteiligung an ausgewählten Unternehmen angestrebt. Den Beteiligungsgesellschaften ähnlich sind Investmentgesellschaften und Immobilienaktiengesellschaften. Das Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) regelt die Tätigkeit und Beaufsichtigung von behördlich anerkannten Unternehmensbeteiligungsgesellschaften. Die Bezeichnung Unternehmensbeteiligungsgesellschaft darf in der Firma, als Zusatz zur Firma, zur Bezeichnung des Geschäftszwecks oder zu Werbezwecken nur von anerkannten Unternehmensbeteiligungsgesellschaften geführt werden (§ 20 UBGG). (de)
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  • Eine Beteiligungsgesellschaft ist ein Unternehmen, dessen Geschäftstätigkeit überwiegend oder ausschließlich darin besteht, Beteiligungen an anderen, eigenständigen und unterschiedlichen Branchen angehörenden Unternehmen zu erwerben, zu halten und zu veräußern. Die Art, wie eine solche Gesellschaft organisiert ist, kann sehr unterschiedlich sein, jedoch unterscheidet sie sich von einer Holding. Im Unterschied zu Holdings, die als Mutterunternehmen einen einheitlich geführten Konzern bilden und ihre Tochtergesellschaften in ihrer Konzernrechnung konsolidieren, steht bei Beteiligungsgesellschaften lediglich die Kapitalbeteiligung als Aktionär im Vordergrund. Für gewöhnlich wird hierbei nicht eine Mehrheits-, sondern eine gewinnorientierte Minderheitsbeteiligung an ausgewählten Unternehmen an (de)
  • Eine Beteiligungsgesellschaft ist ein Unternehmen, dessen Geschäftstätigkeit überwiegend oder ausschließlich darin besteht, Beteiligungen an anderen, eigenständigen und unterschiedlichen Branchen angehörenden Unternehmen zu erwerben, zu halten und zu veräußern. Die Art, wie eine solche Gesellschaft organisiert ist, kann sehr unterschiedlich sein, jedoch unterscheidet sie sich von einer Holding. Im Unterschied zu Holdings, die als Mutterunternehmen einen einheitlich geführten Konzern bilden und ihre Tochtergesellschaften in ihrer Konzernrechnung konsolidieren, steht bei Beteiligungsgesellschaften lediglich die Kapitalbeteiligung als Aktionär im Vordergrund. Für gewöhnlich wird hierbei nicht eine Mehrheits-, sondern eine gewinnorientierte Minderheitsbeteiligung an ausgewählten Unternehmen an (de)
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