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- Ein Besuch ist das vorübergehende Aufsuchen des Aufenthaltsorts einer oder mehrerer Personen oder das vorübergehende Aufsuchen eines Ortes oder einer Institution durch einen oder mehrere Besucher auf eigene Initiative. Ist die Person eingeladen, spricht man von einem Gast. Üblich ist dies bei Dienstleistungsbetrieben wie Restaurants oder Hotels, in denen Besucher immer als Gäste bezeichnet werden, um die grundsätzliche Erwünschtheit ihres Besuchs zu betonen (vgl. Fahrgast, Fluggast). Bei Messen, Ausstellungen, Konzerten, Festivals und in Museen spricht man meistens von Besuchern. Der Besuch ist hier in der Regel kostenpflichtig, es wird ein Eintrittsgeld erhoben. In Bibliotheken spricht man eher von Benutzern. Während ein Gast meist eine gern gesehene Person ist, kann ein Besucher auch unerwünscht sein („Eindringling“). In Justizvollzugsanstalten können die Inhaftierten auch zu festgelegten Zeiten Besuch empfangen. (de)
- Ein Besuch ist das vorübergehende Aufsuchen des Aufenthaltsorts einer oder mehrerer Personen oder das vorübergehende Aufsuchen eines Ortes oder einer Institution durch einen oder mehrere Besucher auf eigene Initiative. Ist die Person eingeladen, spricht man von einem Gast. Üblich ist dies bei Dienstleistungsbetrieben wie Restaurants oder Hotels, in denen Besucher immer als Gäste bezeichnet werden, um die grundsätzliche Erwünschtheit ihres Besuchs zu betonen (vgl. Fahrgast, Fluggast). Bei Messen, Ausstellungen, Konzerten, Festivals und in Museen spricht man meistens von Besuchern. Der Besuch ist hier in der Regel kostenpflichtig, es wird ein Eintrittsgeld erhoben. In Bibliotheken spricht man eher von Benutzern. Während ein Gast meist eine gern gesehene Person ist, kann ein Besucher auch unerwünscht sein („Eindringling“). In Justizvollzugsanstalten können die Inhaftierten auch zu festgelegten Zeiten Besuch empfangen. (de)
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