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- Die Besoldungsordnung R (BBesO R) beinhaltet die Besoldungsgruppen R 1 bis R 10 der Richter und Staatsanwälte in Deutschland. Höhe und Zusammensetzung der Besoldung ist in den Bundesländern teilweise unterschiedlich ausgestaltet, da das Besoldungsrecht im Rahmen der Föderalismusreform für ihre Bediensteten auf die Länder übergegangen ist. Die Besoldung der Bundesrichter richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Die Besoldung der Richter des Bundesverfassungsgerichts erfolgt nach dem Gesetz über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts. (de)
- Die Besoldungsordnung R (BBesO R) beinhaltet die Besoldungsgruppen R 1 bis R 10 der Richter und Staatsanwälte in Deutschland. Höhe und Zusammensetzung der Besoldung ist in den Bundesländern teilweise unterschiedlich ausgestaltet, da das Besoldungsrecht im Rahmen der Föderalismusreform für ihre Bediensteten auf die Länder übergegangen ist. Die Besoldung der Bundesrichter richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Die Besoldung der Richter des Bundesverfassungsgerichts erfolgt nach dem Gesetz über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts. (de)
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- Die Besoldungsordnung R (BBesO R) beinhaltet die Besoldungsgruppen R 1 bis R 10 der Richter und Staatsanwälte in Deutschland. Höhe und Zusammensetzung der Besoldung ist in den Bundesländern teilweise unterschiedlich ausgestaltet, da das Besoldungsrecht im Rahmen der Föderalismusreform für ihre Bediensteten auf die Länder übergegangen ist. Die Besoldung der Bundesrichter richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Die Besoldung der Richter des Bundesverfassungsgerichts erfolgt nach dem Gesetz über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts. (de)
- Die Besoldungsordnung R (BBesO R) beinhaltet die Besoldungsgruppen R 1 bis R 10 der Richter und Staatsanwälte in Deutschland. Höhe und Zusammensetzung der Besoldung ist in den Bundesländern teilweise unterschiedlich ausgestaltet, da das Besoldungsrecht im Rahmen der Föderalismusreform für ihre Bediensteten auf die Länder übergegangen ist. Die Besoldung der Bundesrichter richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Die Besoldung der Richter des Bundesverfassungsgerichts erfolgt nach dem Gesetz über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts. (de)
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- Besoldungsordnung R (de)
- Besoldungsordnung R (de)
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