Eine Besitzanweisung ist nach österreichischem Recht eine Anweisung des Eigentümers an seinen Besitzmittler, eine Sache nun für einen anderen, den künftigen Eigentümer, innezuhaben. Die Besitzanweisung findet insbesondere bei der Zession Anwendung: Der Zessionar kann bei Abtretung einer Forderung, die mittels Eigentumsvorbehalt besichert ist, das vorbehaltene Eigentum nicht im Wege der Zession erhalten (Sachenrechte können nicht zediert werden!), sondern nur durch das sachenrechtliche Rechtsinstitut der Besitzanweisung.

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  • Eine Besitzanweisung ist nach österreichischem Recht eine Anweisung des Eigentümers an seinen Besitzmittler, eine Sache nun für einen anderen, den künftigen Eigentümer, innezuhaben. Die Besitzanweisung findet insbesondere bei der Zession Anwendung: Der Zessionar kann bei Abtretung einer Forderung, die mittels Eigentumsvorbehalt besichert ist, das vorbehaltene Eigentum nicht im Wege der Zession erhalten (Sachenrechte können nicht zediert werden!), sondern nur durch das sachenrechtliche Rechtsinstitut der Besitzanweisung. (de)
  • Eine Besitzanweisung ist nach österreichischem Recht eine Anweisung des Eigentümers an seinen Besitzmittler, eine Sache nun für einen anderen, den künftigen Eigentümer, innezuhaben. Die Besitzanweisung findet insbesondere bei der Zession Anwendung: Der Zessionar kann bei Abtretung einer Forderung, die mittels Eigentumsvorbehalt besichert ist, das vorbehaltene Eigentum nicht im Wege der Zession erhalten (Sachenrechte können nicht zediert werden!), sondern nur durch das sachenrechtliche Rechtsinstitut der Besitzanweisung. (de)
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  • Eine Besitzanweisung ist nach österreichischem Recht eine Anweisung des Eigentümers an seinen Besitzmittler, eine Sache nun für einen anderen, den künftigen Eigentümer, innezuhaben. Die Besitzanweisung findet insbesondere bei der Zession Anwendung: Der Zessionar kann bei Abtretung einer Forderung, die mittels Eigentumsvorbehalt besichert ist, das vorbehaltene Eigentum nicht im Wege der Zession erhalten (Sachenrechte können nicht zediert werden!), sondern nur durch das sachenrechtliche Rechtsinstitut der Besitzanweisung. (de)
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  • Besitzanweisung (de)
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