Besatzungskosten sind die finanziellen Aufwendungen, die aus der Stationierung von Besatzungstruppen in einem besetzten Gebiet entstehen. Nach der Haager Landkriegsordnung, die unter anderem den Umgang mit besetzten Gebieten regelt, darf eine Besatzungsmacht in dem besetzten Gebiet Abgaben zur Deckung der Kosten für Besatzungstruppen und Verwaltung erheben. Diese Kosten können direkt aus dem besetzten Gebiet eingezogen oder auch nachträglich in Rechnung gestellt werden.

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  • Besatzungskosten sind die finanziellen Aufwendungen, die aus der Stationierung von Besatzungstruppen in einem besetzten Gebiet entstehen. Nach der Haager Landkriegsordnung, die unter anderem den Umgang mit besetzten Gebieten regelt, darf eine Besatzungsmacht in dem besetzten Gebiet Abgaben zur Deckung der Kosten für Besatzungstruppen und Verwaltung erheben. Diese Kosten können direkt aus dem besetzten Gebiet eingezogen oder auch nachträglich in Rechnung gestellt werden. (de)
  • Besatzungskosten sind die finanziellen Aufwendungen, die aus der Stationierung von Besatzungstruppen in einem besetzten Gebiet entstehen. Nach der Haager Landkriegsordnung, die unter anderem den Umgang mit besetzten Gebieten regelt, darf eine Besatzungsmacht in dem besetzten Gebiet Abgaben zur Deckung der Kosten für Besatzungstruppen und Verwaltung erheben. Diese Kosten können direkt aus dem besetzten Gebiet eingezogen oder auch nachträglich in Rechnung gestellt werden. (de)
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  • Besatzungskosten sind die finanziellen Aufwendungen, die aus der Stationierung von Besatzungstruppen in einem besetzten Gebiet entstehen. Nach der Haager Landkriegsordnung, die unter anderem den Umgang mit besetzten Gebieten regelt, darf eine Besatzungsmacht in dem besetzten Gebiet Abgaben zur Deckung der Kosten für Besatzungstruppen und Verwaltung erheben. Diese Kosten können direkt aus dem besetzten Gebiet eingezogen oder auch nachträglich in Rechnung gestellt werden. (de)
  • Besatzungskosten sind die finanziellen Aufwendungen, die aus der Stationierung von Besatzungstruppen in einem besetzten Gebiet entstehen. Nach der Haager Landkriegsordnung, die unter anderem den Umgang mit besetzten Gebieten regelt, darf eine Besatzungsmacht in dem besetzten Gebiet Abgaben zur Deckung der Kosten für Besatzungstruppen und Verwaltung erheben. Diese Kosten können direkt aus dem besetzten Gebiet eingezogen oder auch nachträglich in Rechnung gestellt werden. (de)
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  • Besatzungskosten (de)
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