Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) und das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) bieten die Möglichkeit für Schulabgänger, die keine reguläre Lehrstelle gefunden haben, ein staatliches Ausbildungsjahr bzw. berufsvorbereitendes Jahr auf einer Berufsschule zu absolvieren. Dabei gilt: * Für unter 17-Jährige ist es in einigen Bundesländern Pflicht, ein solches Jahr zu absolvieren. * Ab 18 Jahren ist es keine Pflicht mehr und kann jederzeit abgebrochen werden. Die Berufsschulbesuchspflicht erlischt mit dem 18. Lebensjahr.

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  • Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) und das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) bieten die Möglichkeit für Schulabgänger, die keine reguläre Lehrstelle gefunden haben, ein staatliches Ausbildungsjahr bzw. berufsvorbereitendes Jahr auf einer Berufsschule zu absolvieren. Dabei gilt: * Für unter 17-Jährige ist es in einigen Bundesländern Pflicht, ein solches Jahr zu absolvieren. * Ab 18 Jahren ist es keine Pflicht mehr und kann jederzeit abgebrochen werden. Die Berufsschulbesuchspflicht erlischt mit dem 18. Lebensjahr. (de)
  • Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) und das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) bieten die Möglichkeit für Schulabgänger, die keine reguläre Lehrstelle gefunden haben, ein staatliches Ausbildungsjahr bzw. berufsvorbereitendes Jahr auf einer Berufsschule zu absolvieren. Dabei gilt: * Für unter 17-Jährige ist es in einigen Bundesländern Pflicht, ein solches Jahr zu absolvieren. * Ab 18 Jahren ist es keine Pflicht mehr und kann jederzeit abgebrochen werden. Die Berufsschulbesuchspflicht erlischt mit dem 18. Lebensjahr. (de)
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  • Berufsgrundbildungsjahr (de)
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