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- Berufliche Rehabilitation ist eine zusammenfassende Bezeichnung für bestimmte Sozialleistungen zur Rehabilitation. Das Gesetz bezeichnet sie auch als "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben". Während die medizinische Rehabilitation in erster Linie der Wiederherstellung der Gesundheit dient und Maßnahmen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft die Integration in die Gesellschaft ermöglichen sollen, dient die berufliche Rehabilitation der Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit und der Sicherung eines Erwerbseinkommens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (§ 10 Nr. 2 SGB I). (de)
- Berufliche Rehabilitation ist eine zusammenfassende Bezeichnung für bestimmte Sozialleistungen zur Rehabilitation. Das Gesetz bezeichnet sie auch als "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben". Während die medizinische Rehabilitation in erster Linie der Wiederherstellung der Gesundheit dient und Maßnahmen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft die Integration in die Gesellschaft ermöglichen sollen, dient die berufliche Rehabilitation der Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit und der Sicherung eines Erwerbseinkommens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (§ 10 Nr. 2 SGB I). (de)
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- Berufliche Rehabilitation ist eine zusammenfassende Bezeichnung für bestimmte Sozialleistungen zur Rehabilitation. Das Gesetz bezeichnet sie auch als "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben". Während die medizinische Rehabilitation in erster Linie der Wiederherstellung der Gesundheit dient und Maßnahmen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft die Integration in die Gesellschaft ermöglichen sollen, dient die berufliche Rehabilitation der Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit und der Sicherung eines Erwerbseinkommens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (§ 10 Nr. 2 SGB I). (de)
- Berufliche Rehabilitation ist eine zusammenfassende Bezeichnung für bestimmte Sozialleistungen zur Rehabilitation. Das Gesetz bezeichnet sie auch als "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben". Während die medizinische Rehabilitation in erster Linie der Wiederherstellung der Gesundheit dient und Maßnahmen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft die Integration in die Gesellschaft ermöglichen sollen, dient die berufliche Rehabilitation der Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit und der Sicherung eines Erwerbseinkommens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (§ 10 Nr. 2 SGB I). (de)
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- Berufliche Rehabilitation (de)
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