Die Berlinzulage (umgangssprachlich auch „Zitterprämie“) war zu Zeiten der Deutschen Teilung ein staatlicher Zuschuss für alle in West-Berlin beschäftigten Arbeitnehmer. Sie wurde als Ausgleich für die längeren Wege ins „Umland“ und die durch längere Transportwege der Waren bedingten höheren Lebenshaltungskosten gezahlt und sollte insbesondere dem Arbeitskräftemangel im Westteil der Stadt entgegenwirken. Beispiel: BL = 1742,83 DM, aufgerundet auf 1750,00 DM = Bemessungsgrundlage für die Berlinzulage. Die Kosten der Zulage beliefen sich auf umgerechnet insgesamt etwa 1,4 Milliarden Euro jährlich.

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  • Die Berlinzulage (umgangssprachlich auch „Zitterprämie“) war zu Zeiten der Deutschen Teilung ein staatlicher Zuschuss für alle in West-Berlin beschäftigten Arbeitnehmer. Sie wurde als Ausgleich für die längeren Wege ins „Umland“ und die durch längere Transportwege der Waren bedingten höheren Lebenshaltungskosten gezahlt und sollte insbesondere dem Arbeitskräftemangel im Westteil der Stadt entgegenwirken. Die Berlinzulage betrug acht Prozent des Bruttogehalts. Sie war steuerfrei. Die Zulage wurde bei der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers errechnet und ausgezahlt. Dabei wurde der Bruttolohn (BL) so aufgerundet, dass er durch zehn teilbar war. Beispiel: BL = 1742,83 DM, aufgerundet auf 1750,00 DM = Bemessungsgrundlage für die Berlinzulage. Die Berlinzulage wurde 1971 durch das Berlinförderungsgesetz eingeführt. Sie lief am 31. Dezember 1994 aus. Zwischen 1990 und 1994 war die Zulage in mehreren Stufen reduziert worden. Die Kosten der Zulage beliefen sich auf umgerechnet insgesamt etwa 1,4 Milliarden Euro jährlich. (de)
  • Die Berlinzulage (umgangssprachlich auch „Zitterprämie“) war zu Zeiten der Deutschen Teilung ein staatlicher Zuschuss für alle in West-Berlin beschäftigten Arbeitnehmer. Sie wurde als Ausgleich für die längeren Wege ins „Umland“ und die durch längere Transportwege der Waren bedingten höheren Lebenshaltungskosten gezahlt und sollte insbesondere dem Arbeitskräftemangel im Westteil der Stadt entgegenwirken. Die Berlinzulage betrug acht Prozent des Bruttogehalts. Sie war steuerfrei. Die Zulage wurde bei der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers errechnet und ausgezahlt. Dabei wurde der Bruttolohn (BL) so aufgerundet, dass er durch zehn teilbar war. Beispiel: BL = 1742,83 DM, aufgerundet auf 1750,00 DM = Bemessungsgrundlage für die Berlinzulage. Die Berlinzulage wurde 1971 durch das Berlinförderungsgesetz eingeführt. Sie lief am 31. Dezember 1994 aus. Zwischen 1990 und 1994 war die Zulage in mehreren Stufen reduziert worden. Die Kosten der Zulage beliefen sich auf umgerechnet insgesamt etwa 1,4 Milliarden Euro jährlich. (de)
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  • Die Berlinzulage (umgangssprachlich auch „Zitterprämie“) war zu Zeiten der Deutschen Teilung ein staatlicher Zuschuss für alle in West-Berlin beschäftigten Arbeitnehmer. Sie wurde als Ausgleich für die längeren Wege ins „Umland“ und die durch längere Transportwege der Waren bedingten höheren Lebenshaltungskosten gezahlt und sollte insbesondere dem Arbeitskräftemangel im Westteil der Stadt entgegenwirken. Beispiel: BL = 1742,83 DM, aufgerundet auf 1750,00 DM = Bemessungsgrundlage für die Berlinzulage. Die Kosten der Zulage beliefen sich auf umgerechnet insgesamt etwa 1,4 Milliarden Euro jährlich. (de)
  • Die Berlinzulage (umgangssprachlich auch „Zitterprämie“) war zu Zeiten der Deutschen Teilung ein staatlicher Zuschuss für alle in West-Berlin beschäftigten Arbeitnehmer. Sie wurde als Ausgleich für die längeren Wege ins „Umland“ und die durch längere Transportwege der Waren bedingten höheren Lebenshaltungskosten gezahlt und sollte insbesondere dem Arbeitskräftemangel im Westteil der Stadt entgegenwirken. Beispiel: BL = 1742,83 DM, aufgerundet auf 1750,00 DM = Bemessungsgrundlage für die Berlinzulage. Die Kosten der Zulage beliefen sich auf umgerechnet insgesamt etwa 1,4 Milliarden Euro jährlich. (de)
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  • Berlinzulage (de)
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