Als Berliner Zimmer bezeichnet man einen Wohnraum, der das Vorderhaus mit dem Seitenflügel eines Gebäudes bzw. den Seitenflügel mit dem Hinterhaus verbindet. Es ist ein großer Raum, der trotz seiner Größe nur über ein einziges Eck-Fenster verfügt, das zum Hof hinausgeht und daher, vor allem in den unteren Stockwerken, wenig Licht spendet.

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  • Als Berliner Zimmer bezeichnet man einen Wohnraum, der das Vorderhaus mit dem Seitenflügel eines Gebäudes bzw. den Seitenflügel mit dem Hinterhaus verbindet. Es ist ein großer Raum, der trotz seiner Größe nur über ein einziges Eck-Fenster verfügt, das zum Hof hinausgeht und daher, vor allem in den unteren Stockwerken, wenig Licht spendet. Das Berliner Zimmer ist eine Besonderheit des Berliner Mietshauses im 19. Jahrhundert und Anfang des 20. Jahrhunderts. Das Durchgangszimmer war als Empfangs- und Aufenthaltsraum gedacht. „Es diente in vornehmeren Familien als Esszimmer, als Musik- oder Bibliothekszimmer. Waren die Wohnverhältnisse enger ..., bildete es zuweilen Wohn- und Arbeitszimmer von Heimwerkern in einem.“ In den hinteren Räumen befand sich in der Regel der lange Korridor mit dem Entréekasten, auf dem angezeigt wurde, ob an der Vorder- oder Lieferantentür geklingelt wurde oder von der „Herrschaft“ aus den Wohnräumen im Vorderbereich. Neben dem Flur waren die Küche, die Toilette (soweit nicht separat im hinteren Treppenhaus) und die Dienstbotenkammern. Der später Berliner Zimmer genannte Raum entstammt der Feder von Karl Friedrich Schinkel, der ihn der Nutzung der zur Verfügung stehenden Wohnfläche zuliebe begünstigte. Durch diesen Raum konnte man die Fläche zwischen Vorderhaus und Seitenflügel besser ausnutzen, was aber nicht auf Zuneigung der Berliner traf. Eine Zeitschrift schrieb: An den Häusern der Bürger practiret er sein Ingenium wenig [wie vorher in Klein-Glienicke und Charlottenhof, d. B.], daß Schinkel an nichts sonst als die Façaden achtet, versündigt schwer gegen jene Unglücklichen, welche in solchen Häusern dann Wohnung nehmen. (de)
  • Als Berliner Zimmer bezeichnet man einen Wohnraum, der das Vorderhaus mit dem Seitenflügel eines Gebäudes bzw. den Seitenflügel mit dem Hinterhaus verbindet. Es ist ein großer Raum, der trotz seiner Größe nur über ein einziges Eck-Fenster verfügt, das zum Hof hinausgeht und daher, vor allem in den unteren Stockwerken, wenig Licht spendet. Das Berliner Zimmer ist eine Besonderheit des Berliner Mietshauses im 19. Jahrhundert und Anfang des 20. Jahrhunderts. Das Durchgangszimmer war als Empfangs- und Aufenthaltsraum gedacht. „Es diente in vornehmeren Familien als Esszimmer, als Musik- oder Bibliothekszimmer. Waren die Wohnverhältnisse enger ..., bildete es zuweilen Wohn- und Arbeitszimmer von Heimwerkern in einem.“ In den hinteren Räumen befand sich in der Regel der lange Korridor mit dem Entréekasten, auf dem angezeigt wurde, ob an der Vorder- oder Lieferantentür geklingelt wurde oder von der „Herrschaft“ aus den Wohnräumen im Vorderbereich. Neben dem Flur waren die Küche, die Toilette (soweit nicht separat im hinteren Treppenhaus) und die Dienstbotenkammern. Der später Berliner Zimmer genannte Raum entstammt der Feder von Karl Friedrich Schinkel, der ihn der Nutzung der zur Verfügung stehenden Wohnfläche zuliebe begünstigte. Durch diesen Raum konnte man die Fläche zwischen Vorderhaus und Seitenflügel besser ausnutzen, was aber nicht auf Zuneigung der Berliner traf. Eine Zeitschrift schrieb: An den Häusern der Bürger practiret er sein Ingenium wenig [wie vorher in Klein-Glienicke und Charlottenhof, d. B.], daß Schinkel an nichts sonst als die Façaden achtet, versündigt schwer gegen jene Unglücklichen, welche in solchen Häusern dann Wohnung nehmen. (de)
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  • Als Berliner Zimmer bezeichnet man einen Wohnraum, der das Vorderhaus mit dem Seitenflügel eines Gebäudes bzw. den Seitenflügel mit dem Hinterhaus verbindet. Es ist ein großer Raum, der trotz seiner Größe nur über ein einziges Eck-Fenster verfügt, das zum Hof hinausgeht und daher, vor allem in den unteren Stockwerken, wenig Licht spendet. (de)
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  • Berliner Zimmer (de)
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