Die Berlin-Klausel war eine in den meisten bis 1990 erlassenen deutschen Bundesgesetzen enthaltene Klausel, die im Zuge der deutschen Wiedervereinigung gegenstandslos geworden ist. In seit 1990 erlassenen Gesetzen ist sie daher nicht mehr enthalten. In Gesetzen älteren Datums wird sie aus verfassungshistorischen Gründen dokumentierend beibehalten. Sie soll laut dem Handbuch der Rechtsförmlichkeit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) allerdings bei Gelegenheit aufgehoben werden. Im neueren Sprachgebrauch wird der Begriff manchmal für Gesetze gebraucht, die der Stadt oder dem Land Berlin einen Sonderstatus zusprechen.

Property Value
dbo:abstract
  • Die Berlin-Klausel war eine in den meisten bis 1990 erlassenen deutschen Bundesgesetzen enthaltene Klausel, die im Zuge der deutschen Wiedervereinigung gegenstandslos geworden ist. In seit 1990 erlassenen Gesetzen ist sie daher nicht mehr enthalten. In Gesetzen älteren Datums wird sie aus verfassungshistorischen Gründen dokumentierend beibehalten. Sie soll laut dem Handbuch der Rechtsförmlichkeit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) allerdings bei Gelegenheit aufgehoben werden. Im neueren Sprachgebrauch wird der Begriff manchmal für Gesetze gebraucht, die der Stadt oder dem Land Berlin einen Sonderstatus zusprechen. (de)
  • Die Berlin-Klausel war eine in den meisten bis 1990 erlassenen deutschen Bundesgesetzen enthaltene Klausel, die im Zuge der deutschen Wiedervereinigung gegenstandslos geworden ist. In seit 1990 erlassenen Gesetzen ist sie daher nicht mehr enthalten. In Gesetzen älteren Datums wird sie aus verfassungshistorischen Gründen dokumentierend beibehalten. Sie soll laut dem Handbuch der Rechtsförmlichkeit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) allerdings bei Gelegenheit aufgehoben werden. Im neueren Sprachgebrauch wird der Begriff manchmal für Gesetze gebraucht, die der Stadt oder dem Land Berlin einen Sonderstatus zusprechen. (de)
dbo:wikiPageID
  • 4624584 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 157399378 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Die Berlin-Klausel war eine in den meisten bis 1990 erlassenen deutschen Bundesgesetzen enthaltene Klausel, die im Zuge der deutschen Wiedervereinigung gegenstandslos geworden ist. In seit 1990 erlassenen Gesetzen ist sie daher nicht mehr enthalten. In Gesetzen älteren Datums wird sie aus verfassungshistorischen Gründen dokumentierend beibehalten. Sie soll laut dem Handbuch der Rechtsförmlichkeit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) allerdings bei Gelegenheit aufgehoben werden. Im neueren Sprachgebrauch wird der Begriff manchmal für Gesetze gebraucht, die der Stadt oder dem Land Berlin einen Sonderstatus zusprechen. (de)
  • Die Berlin-Klausel war eine in den meisten bis 1990 erlassenen deutschen Bundesgesetzen enthaltene Klausel, die im Zuge der deutschen Wiedervereinigung gegenstandslos geworden ist. In seit 1990 erlassenen Gesetzen ist sie daher nicht mehr enthalten. In Gesetzen älteren Datums wird sie aus verfassungshistorischen Gründen dokumentierend beibehalten. Sie soll laut dem Handbuch der Rechtsförmlichkeit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) allerdings bei Gelegenheit aufgehoben werden. Im neueren Sprachgebrauch wird der Begriff manchmal für Gesetze gebraucht, die der Stadt oder dem Land Berlin einen Sonderstatus zusprechen. (de)
rdfs:label
  • Berlin-Klausel (de)
  • Berlin-Klausel (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of