Durch den Bericht an den Gutachter teilt in Deutschland ein Psychotherapeut der Krankenkasse eines Versicherten, der die Kostenübernahme für eine Psychotherapie beantragt hat, die Diagnose mit, begründet die Indikation für die Psychotherapie und beschreibt Art und Umfang der geplanten Therapie. Bei einem Antrag auf eine Langzeittherapie enthält der Bericht auch einen fallbezogenen Behandlungsplan. Die zu berichtenden Informationen stellt der Psychotherapeut zuvor in probatorischen Sitzungen fest. Der Bericht dient dem von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bestellten Gutachter als Grundlage für die Feststellung, ob die Voraussetzungen für die Durchführung einer Psychotherapie zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sind. Das Antragsverfahren und die Voraussetzungen für d

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  • Durch den Bericht an den Gutachter teilt in Deutschland ein Psychotherapeut der Krankenkasse eines Versicherten, der die Kostenübernahme für eine Psychotherapie beantragt hat, die Diagnose mit, begründet die Indikation für die Psychotherapie und beschreibt Art und Umfang der geplanten Therapie. Bei einem Antrag auf eine Langzeittherapie enthält der Bericht auch einen fallbezogenen Behandlungsplan. Die zu berichtenden Informationen stellt der Psychotherapeut zuvor in probatorischen Sitzungen fest. Der Bericht dient dem von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bestellten Gutachter als Grundlage für die Feststellung, ob die Voraussetzungen für die Durchführung einer Psychotherapie zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sind. Das Antragsverfahren und die Voraussetzungen für die Kostenübernahme sind in der Psychotherapie-Richtlinie und in der Psychotherapie-Vereinbarung niedergelegt. (de)
  • Durch den Bericht an den Gutachter teilt in Deutschland ein Psychotherapeut der Krankenkasse eines Versicherten, der die Kostenübernahme für eine Psychotherapie beantragt hat, die Diagnose mit, begründet die Indikation für die Psychotherapie und beschreibt Art und Umfang der geplanten Therapie. Bei einem Antrag auf eine Langzeittherapie enthält der Bericht auch einen fallbezogenen Behandlungsplan. Die zu berichtenden Informationen stellt der Psychotherapeut zuvor in probatorischen Sitzungen fest. Der Bericht dient dem von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bestellten Gutachter als Grundlage für die Feststellung, ob die Voraussetzungen für die Durchführung einer Psychotherapie zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sind. Das Antragsverfahren und die Voraussetzungen für die Kostenübernahme sind in der Psychotherapie-Richtlinie und in der Psychotherapie-Vereinbarung niedergelegt. (de)
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  • Durch den Bericht an den Gutachter teilt in Deutschland ein Psychotherapeut der Krankenkasse eines Versicherten, der die Kostenübernahme für eine Psychotherapie beantragt hat, die Diagnose mit, begründet die Indikation für die Psychotherapie und beschreibt Art und Umfang der geplanten Therapie. Bei einem Antrag auf eine Langzeittherapie enthält der Bericht auch einen fallbezogenen Behandlungsplan. Die zu berichtenden Informationen stellt der Psychotherapeut zuvor in probatorischen Sitzungen fest. Der Bericht dient dem von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bestellten Gutachter als Grundlage für die Feststellung, ob die Voraussetzungen für die Durchführung einer Psychotherapie zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sind. Das Antragsverfahren und die Voraussetzungen für d (de)
  • Durch den Bericht an den Gutachter teilt in Deutschland ein Psychotherapeut der Krankenkasse eines Versicherten, der die Kostenübernahme für eine Psychotherapie beantragt hat, die Diagnose mit, begründet die Indikation für die Psychotherapie und beschreibt Art und Umfang der geplanten Therapie. Bei einem Antrag auf eine Langzeittherapie enthält der Bericht auch einen fallbezogenen Behandlungsplan. Die zu berichtenden Informationen stellt der Psychotherapeut zuvor in probatorischen Sitzungen fest. Der Bericht dient dem von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bestellten Gutachter als Grundlage für die Feststellung, ob die Voraussetzungen für die Durchführung einer Psychotherapie zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sind. Das Antragsverfahren und die Voraussetzungen für d (de)
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  • Bericht an den Gutachter (de)
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