Der Begriff Bergung bezeichnet in der Schifffahrt jede Handlung, die unternommen wird, um einem Schiff oder sonstigen Vermögensgegenständen, die sich in schiffbaren oder sonstigen Gewässern in Gefahr befinden, Hilfe zu leisten. Dies umfasst auch Gefahren von Umweltschäden sowie der menschlichen Gesundheit in Küsten- und Binnengewässern oder angrenzenden Gebieten, die durch Verschmutzung, Verseuchung, Feuer, Explosion oder ähnlich schwerwiegende Ereignisse verursacht werden.

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  • Der Begriff Bergung bezeichnet in der Schifffahrt jede Handlung, die unternommen wird, um einem Schiff oder sonstigen Vermögensgegenständen, die sich in schiffbaren oder sonstigen Gewässern in Gefahr befinden, Hilfe zu leisten. Dies umfasst auch Gefahren von Umweltschäden sowie der menschlichen Gesundheit in Küsten- und Binnengewässern oder angrenzenden Gebieten, die durch Verschmutzung, Verseuchung, Feuer, Explosion oder ähnlich schwerwiegende Ereignisse verursacht werden. Bei Plattformen und Bohreinrichtungen wird der Begriff Bergung nicht angewendet, wenn diese Plattformen zur Erforschung, Ausbeutung oder zur Gewinnung von Ressourcen des Meeresbodens vor Ort im Einsatz sind. Bei Staatsschiffen wie Kriegsschiffen, die nach dem allgemeinen anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts Staatenimmunität genießen, kommt es nicht zur Anwendung, sofern der Staat nicht etwas anderes beschließt. (de)
  • Der Begriff Bergung bezeichnet in der Schifffahrt jede Handlung, die unternommen wird, um einem Schiff oder sonstigen Vermögensgegenständen, die sich in schiffbaren oder sonstigen Gewässern in Gefahr befinden, Hilfe zu leisten. Dies umfasst auch Gefahren von Umweltschäden sowie der menschlichen Gesundheit in Küsten- und Binnengewässern oder angrenzenden Gebieten, die durch Verschmutzung, Verseuchung, Feuer, Explosion oder ähnlich schwerwiegende Ereignisse verursacht werden. Bei Plattformen und Bohreinrichtungen wird der Begriff Bergung nicht angewendet, wenn diese Plattformen zur Erforschung, Ausbeutung oder zur Gewinnung von Ressourcen des Meeresbodens vor Ort im Einsatz sind. Bei Staatsschiffen wie Kriegsschiffen, die nach dem allgemeinen anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts Staatenimmunität genießen, kommt es nicht zur Anwendung, sofern der Staat nicht etwas anderes beschließt. (de)
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  • Der Begriff Bergung bezeichnet in der Schifffahrt jede Handlung, die unternommen wird, um einem Schiff oder sonstigen Vermögensgegenständen, die sich in schiffbaren oder sonstigen Gewässern in Gefahr befinden, Hilfe zu leisten. Dies umfasst auch Gefahren von Umweltschäden sowie der menschlichen Gesundheit in Küsten- und Binnengewässern oder angrenzenden Gebieten, die durch Verschmutzung, Verseuchung, Feuer, Explosion oder ähnlich schwerwiegende Ereignisse verursacht werden. (de)
  • Der Begriff Bergung bezeichnet in der Schifffahrt jede Handlung, die unternommen wird, um einem Schiff oder sonstigen Vermögensgegenständen, die sich in schiffbaren oder sonstigen Gewässern in Gefahr befinden, Hilfe zu leisten. Dies umfasst auch Gefahren von Umweltschäden sowie der menschlichen Gesundheit in Küsten- und Binnengewässern oder angrenzenden Gebieten, die durch Verschmutzung, Verseuchung, Feuer, Explosion oder ähnlich schwerwiegende Ereignisse verursacht werden. (de)
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  • Bergung (Seefahrt) (de)
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