Der Bergrichter war ein Bergbeamter, der das Bergrecht ausübte und streitige Bergsachen entscheiden musste. Die Funktion des Bergrichters übernahm in der Regel der Bergamtsverwalter oder, je nach Land, entweder der Bergvogt, der Bergmeister oder der Oberbergamtsdirektor. Einige Länder bestellten für die Rechtsprechung in bergrechtlichen Angelegenheiten einen separaten Bergrichter. Das Amt des Bergrichters wurde in Preußen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts abgeschafft und die Aufgaben an die gewöhnlichen Gerichte übertragen.

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  • Der Bergrichter war ein Bergbeamter, der das Bergrecht ausübte und streitige Bergsachen entscheiden musste. Die Funktion des Bergrichters übernahm in der Regel der Bergamtsverwalter oder, je nach Land, entweder der Bergvogt, der Bergmeister oder der Oberbergamtsdirektor. Einige Länder bestellten für die Rechtsprechung in bergrechtlichen Angelegenheiten einen separaten Bergrichter. Das Amt des Bergrichters wurde in Preußen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts abgeschafft und die Aufgaben an die gewöhnlichen Gerichte übertragen. (de)
  • Der Bergrichter war ein Bergbeamter, der das Bergrecht ausübte und streitige Bergsachen entscheiden musste. Die Funktion des Bergrichters übernahm in der Regel der Bergamtsverwalter oder, je nach Land, entweder der Bergvogt, der Bergmeister oder der Oberbergamtsdirektor. Einige Länder bestellten für die Rechtsprechung in bergrechtlichen Angelegenheiten einen separaten Bergrichter. Das Amt des Bergrichters wurde in Preußen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts abgeschafft und die Aufgaben an die gewöhnlichen Gerichte übertragen. (de)
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  • Der Bergrichter war ein Bergbeamter, der das Bergrecht ausübte und streitige Bergsachen entscheiden musste. Die Funktion des Bergrichters übernahm in der Regel der Bergamtsverwalter oder, je nach Land, entweder der Bergvogt, der Bergmeister oder der Oberbergamtsdirektor. Einige Länder bestellten für die Rechtsprechung in bergrechtlichen Angelegenheiten einen separaten Bergrichter. Das Amt des Bergrichters wurde in Preußen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts abgeschafft und die Aufgaben an die gewöhnlichen Gerichte übertragen. (de)
  • Der Bergrichter war ein Bergbeamter, der das Bergrecht ausübte und streitige Bergsachen entscheiden musste. Die Funktion des Bergrichters übernahm in der Regel der Bergamtsverwalter oder, je nach Land, entweder der Bergvogt, der Bergmeister oder der Oberbergamtsdirektor. Einige Länder bestellten für die Rechtsprechung in bergrechtlichen Angelegenheiten einen separaten Bergrichter. Das Amt des Bergrichters wurde in Preußen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts abgeschafft und die Aufgaben an die gewöhnlichen Gerichte übertragen. (de)
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  • Bergrichter (de)
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