Das Beltheimer Gericht war ein Kondominium, das Teil des „Dreiherrischen Gebietes auf dem Hunsrück“ war und bis 1780 bestand. Es war ein Hochgericht und stand zuletzt unter der gemeinsamen Herrschaft von Kurtrier, dem Herzog von Pfalz-Zweibrücken (dieser bis 1776 in Gemeinschaft mit dem Markgrafen von Baden, beide als Grafen von Sponheim) und dem Freiherrn, später Grafen von Metternich-Winneburg-Beilstein. Der Verwaltungsbezirk reichte vom nördlichen Hunsrück bis an die Mosel und lag im heutigen Rheinland-Pfalz.

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  • Das Beltheimer Gericht war ein Kondominium, das Teil des „Dreiherrischen Gebietes auf dem Hunsrück“ war und bis 1780 bestand. Es war ein Hochgericht und stand zuletzt unter der gemeinsamen Herrschaft von Kurtrier, dem Herzog von Pfalz-Zweibrücken (dieser bis 1776 in Gemeinschaft mit dem Markgrafen von Baden, beide als Grafen von Sponheim) und dem Freiherrn, später Grafen von Metternich-Winneburg-Beilstein. Der Verwaltungsbezirk reichte vom nördlichen Hunsrück bis an die Mosel und lag im heutigen Rheinland-Pfalz. (de)
  • Das Beltheimer Gericht war ein Kondominium, das Teil des „Dreiherrischen Gebietes auf dem Hunsrück“ war und bis 1780 bestand. Es war ein Hochgericht und stand zuletzt unter der gemeinsamen Herrschaft von Kurtrier, dem Herzog von Pfalz-Zweibrücken (dieser bis 1776 in Gemeinschaft mit dem Markgrafen von Baden, beide als Grafen von Sponheim) und dem Freiherrn, später Grafen von Metternich-Winneburg-Beilstein. Der Verwaltungsbezirk reichte vom nördlichen Hunsrück bis an die Mosel und lag im heutigen Rheinland-Pfalz. (de)
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  • Das Beltheimer Gericht war ein Kondominium, das Teil des „Dreiherrischen Gebietes auf dem Hunsrück“ war und bis 1780 bestand. Es war ein Hochgericht und stand zuletzt unter der gemeinsamen Herrschaft von Kurtrier, dem Herzog von Pfalz-Zweibrücken (dieser bis 1776 in Gemeinschaft mit dem Markgrafen von Baden, beide als Grafen von Sponheim) und dem Freiherrn, später Grafen von Metternich-Winneburg-Beilstein. Der Verwaltungsbezirk reichte vom nördlichen Hunsrück bis an die Mosel und lag im heutigen Rheinland-Pfalz. (de)
  • Das Beltheimer Gericht war ein Kondominium, das Teil des „Dreiherrischen Gebietes auf dem Hunsrück“ war und bis 1780 bestand. Es war ein Hochgericht und stand zuletzt unter der gemeinsamen Herrschaft von Kurtrier, dem Herzog von Pfalz-Zweibrücken (dieser bis 1776 in Gemeinschaft mit dem Markgrafen von Baden, beide als Grafen von Sponheim) und dem Freiherrn, später Grafen von Metternich-Winneburg-Beilstein. Der Verwaltungsbezirk reichte vom nördlichen Hunsrück bis an die Mosel und lag im heutigen Rheinland-Pfalz. (de)
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  • Beltheimer Gericht (de)
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