Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) ist ein Tatbestand des Strafgesetzbuches, der das Rechtsgut des öffentlichen Friedens schützen und ein psychisches Klima verhindern soll, in dem Verbrechen gedeihen können. Auch die Anleitung zu Straftaten (§ 130a StGB) ist strafbar.

Property Value
dbo:abstract
  • Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) ist ein Tatbestand des Strafgesetzbuches, der das Rechtsgut des öffentlichen Friedens schützen und ein psychisches Klima verhindern soll, in dem Verbrechen gedeihen können. Auch die Anleitung zu Straftaten (§ 130a StGB) ist strafbar. Die Tathandlung besteht darin, dass der Täter die im Katalog der Norm aufgeführten Taten entweder belohnt oder in einer Weise billigt, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Der Vorteil der Belohnung braucht dabei nicht materieller Art zu sein, sondern kann in einer (ideellen) Auszeichnung bestehen, die der Täter als Zeichen der Anerkennung einem anderen zuwendet. Die Strafbarkeit der Belohnung von Straftaten gilt uneingeschränkt. Für die Strafbarkeit der Billigung muss eine hinreichende Öffentlichkeit und eine tatsächliche oder voraussichtliche Störung des öffentlichen Friedens gegeben sein. Beide Tatbestände sind mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. (de)
  • Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) ist ein Tatbestand des Strafgesetzbuches, der das Rechtsgut des öffentlichen Friedens schützen und ein psychisches Klima verhindern soll, in dem Verbrechen gedeihen können. Auch die Anleitung zu Straftaten (§ 130a StGB) ist strafbar. Die Tathandlung besteht darin, dass der Täter die im Katalog der Norm aufgeführten Taten entweder belohnt oder in einer Weise billigt, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Der Vorteil der Belohnung braucht dabei nicht materieller Art zu sein, sondern kann in einer (ideellen) Auszeichnung bestehen, die der Täter als Zeichen der Anerkennung einem anderen zuwendet. Die Strafbarkeit der Belohnung von Straftaten gilt uneingeschränkt. Für die Strafbarkeit der Billigung muss eine hinreichende Öffentlichkeit und eine tatsächliche oder voraussichtliche Störung des öffentlichen Friedens gegeben sein. Beide Tatbestände sind mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. (de)
dbo:wikiPageID
  • 6597292 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 137943758 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) ist ein Tatbestand des Strafgesetzbuches, der das Rechtsgut des öffentlichen Friedens schützen und ein psychisches Klima verhindern soll, in dem Verbrechen gedeihen können. Auch die Anleitung zu Straftaten (§ 130a StGB) ist strafbar. (de)
  • Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) ist ein Tatbestand des Strafgesetzbuches, der das Rechtsgut des öffentlichen Friedens schützen und ein psychisches Klima verhindern soll, in dem Verbrechen gedeihen können. Auch die Anleitung zu Straftaten (§ 130a StGB) ist strafbar. (de)
rdfs:label
  • Belohnung und Billigung von Straftaten (de)
  • Belohnung und Billigung von Straftaten (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of