Der Beitrittsvertrag zwischen einem Staat und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union stellt den formellen Abschluss der Beitrittsverhandlungen zwischen einem Kandidatenland und der EU dar. Dieser zwischenstaatliche Vertrag stellt zudem die Grundlage für das Mitwirken des betreffenden Staates in der EU dar und bindet alle EU-Mitgliedstaaten an die darin enthaltenen Verpflichtungen.

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  • Der Beitrittsvertrag zwischen einem Staat und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union stellt den formellen Abschluss der Beitrittsverhandlungen zwischen einem Kandidatenland und der EU dar. Dieser zwischenstaatliche Vertrag stellt zudem die Grundlage für das Mitwirken des betreffenden Staates in der EU dar und bindet alle EU-Mitgliedstaaten an die darin enthaltenen Verpflichtungen. Der Vertrag tritt nach Abschluss des Ratifizierungsprozesses zum festgelegten Zeitpunkt in Kraft. In ihm werden die Bedingungen und Modalitäten im Zusammenhang mit dem Beitritt einschließlich der Rechte und Verpflichtungen der neuen Mitgliedstaaten und der Anpassungen der europäischen Institutionen festgelegt. Ein Beitrittsvertrag stellt eine Änderung der Verträge der EU dar und führt somit zu einer Primärrechtsänderung. Im Beitrittsvertrag enthalten sind üblicherweise zahlreiche Übergangsbestimmungen, wie während der Beitrittsverhandlungen zwischen dem jeweiligen Kandidatenland und der EU akkordiert wurden. (de)
  • Der Beitrittsvertrag zwischen einem Staat und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union stellt den formellen Abschluss der Beitrittsverhandlungen zwischen einem Kandidatenland und der EU dar. Dieser zwischenstaatliche Vertrag stellt zudem die Grundlage für das Mitwirken des betreffenden Staates in der EU dar und bindet alle EU-Mitgliedstaaten an die darin enthaltenen Verpflichtungen. Der Vertrag tritt nach Abschluss des Ratifizierungsprozesses zum festgelegten Zeitpunkt in Kraft. In ihm werden die Bedingungen und Modalitäten im Zusammenhang mit dem Beitritt einschließlich der Rechte und Verpflichtungen der neuen Mitgliedstaaten und der Anpassungen der europäischen Institutionen festgelegt. Ein Beitrittsvertrag stellt eine Änderung der Verträge der EU dar und führt somit zu einer Primärrechtsänderung. Im Beitrittsvertrag enthalten sind üblicherweise zahlreiche Übergangsbestimmungen, wie während der Beitrittsverhandlungen zwischen dem jeweiligen Kandidatenland und der EU akkordiert wurden. (de)
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  • Der Beitrittsvertrag zwischen einem Staat und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union stellt den formellen Abschluss der Beitrittsverhandlungen zwischen einem Kandidatenland und der EU dar. Dieser zwischenstaatliche Vertrag stellt zudem die Grundlage für das Mitwirken des betreffenden Staates in der EU dar und bindet alle EU-Mitgliedstaaten an die darin enthaltenen Verpflichtungen. (de)
  • Der Beitrittsvertrag zwischen einem Staat und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union stellt den formellen Abschluss der Beitrittsverhandlungen zwischen einem Kandidatenland und der EU dar. Dieser zwischenstaatliche Vertrag stellt zudem die Grundlage für das Mitwirken des betreffenden Staates in der EU dar und bindet alle EU-Mitgliedstaaten an die darin enthaltenen Verpflichtungen. (de)
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  • Beitrittsvertrag (de)
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