Als Beichtgeheimnis, Beichtsiegel oder Sigillum confessionis bezeichnet man die pflichtmäßige Verschwiegenheit des Geistlichen in Bezug auf alles, was ihm in der Beichte anvertraut wird. Das Beichtgeheimnis wurde allgemeinkirchlich erstmals 1215 auf dem IV. Laterankonzil formuliert und ist seitdem im Kirchenrecht verankert.

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  • Als Beichtgeheimnis, Beichtsiegel oder Sigillum confessionis bezeichnet man die pflichtmäßige Verschwiegenheit des Geistlichen in Bezug auf alles, was ihm in der Beichte anvertraut wird. Das Beichtgeheimnis wurde allgemeinkirchlich erstmals 1215 auf dem IV. Laterankonzil formuliert und ist seitdem im Kirchenrecht verankert. Der heilige Nepomuk gilt als Schutzpatron des Beichtgeheimnisses. Römisch-katholische Priester, die ihr Leben als Märtyrer hauptsächlich oder allein um des Schutzes des Beichtgeheimnisses willen verloren, sind unter anderen Henry Garnet († 1606), Johannes Sarkander († 1620), Andreas Faulhaber († 1757), Pedro Marieluz Garcés († 1825), Felipe Císcar Puig († 1936) und Hermann Josef Wehrle († 1944 in Berlin-Plötzensee) (de)
  • Als Beichtgeheimnis, Beichtsiegel oder Sigillum confessionis bezeichnet man die pflichtmäßige Verschwiegenheit des Geistlichen in Bezug auf alles, was ihm in der Beichte anvertraut wird. Das Beichtgeheimnis wurde allgemeinkirchlich erstmals 1215 auf dem IV. Laterankonzil formuliert und ist seitdem im Kirchenrecht verankert. Der heilige Nepomuk gilt als Schutzpatron des Beichtgeheimnisses. Römisch-katholische Priester, die ihr Leben als Märtyrer hauptsächlich oder allein um des Schutzes des Beichtgeheimnisses willen verloren, sind unter anderen Henry Garnet († 1606), Johannes Sarkander († 1620), Andreas Faulhaber († 1757), Pedro Marieluz Garcés († 1825), Felipe Císcar Puig († 1936) und Hermann Josef Wehrle († 1944 in Berlin-Plötzensee) (de)
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  • Als Beichtgeheimnis, Beichtsiegel oder Sigillum confessionis bezeichnet man die pflichtmäßige Verschwiegenheit des Geistlichen in Bezug auf alles, was ihm in der Beichte anvertraut wird. Das Beichtgeheimnis wurde allgemeinkirchlich erstmals 1215 auf dem IV. Laterankonzil formuliert und ist seitdem im Kirchenrecht verankert. (de)
  • Als Beichtgeheimnis, Beichtsiegel oder Sigillum confessionis bezeichnet man die pflichtmäßige Verschwiegenheit des Geistlichen in Bezug auf alles, was ihm in der Beichte anvertraut wird. Das Beichtgeheimnis wurde allgemeinkirchlich erstmals 1215 auf dem IV. Laterankonzil formuliert und ist seitdem im Kirchenrecht verankert. (de)
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  • Beichtgeheimnis (de)
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