Als Begriffsjurisprudenz wird - in einem abwertenden Sinne - die Rechtswissenschaft des mittleren und späteren 19. Jahrhunderts bezeichnet. Der Begriff wurde - in diesem Sinne - von Rudolph von Jhering in seiner Schrift Scherz und Ernst in der Jurisprudenz geprägt. Insbesondere von Philipp Heck wurde es zur Kritik an dem herrschenden methodischen Vorgehen seiner Zeit herangezogen.

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  • Als Begriffsjurisprudenz wird - in einem abwertenden Sinne - die Rechtswissenschaft des mittleren und späteren 19. Jahrhunderts bezeichnet. Der Begriff wurde - in diesem Sinne - von Rudolph von Jhering in seiner Schrift Scherz und Ernst in der Jurisprudenz geprägt. Insbesondere von Philipp Heck wurde es zur Kritik an dem herrschenden methodischen Vorgehen seiner Zeit herangezogen. (de)
  • Als Begriffsjurisprudenz wird - in einem abwertenden Sinne - die Rechtswissenschaft des mittleren und späteren 19. Jahrhunderts bezeichnet. Der Begriff wurde - in diesem Sinne - von Rudolph von Jhering in seiner Schrift Scherz und Ernst in der Jurisprudenz geprägt. Insbesondere von Philipp Heck wurde es zur Kritik an dem herrschenden methodischen Vorgehen seiner Zeit herangezogen. (de)
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  • Als Begriffsjurisprudenz wird - in einem abwertenden Sinne - die Rechtswissenschaft des mittleren und späteren 19. Jahrhunderts bezeichnet. Der Begriff wurde - in diesem Sinne - von Rudolph von Jhering in seiner Schrift Scherz und Ernst in der Jurisprudenz geprägt. Insbesondere von Philipp Heck wurde es zur Kritik an dem herrschenden methodischen Vorgehen seiner Zeit herangezogen. (de)
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  • Begriffsjurisprudenz (de)
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