Begabtenprüfung war eine von den Kultusministerien in Deutschland von 1924 bis 1984 abgenommene Prüfung, die (berufs- oder lebenserfahrenen [Mindestalter 25 Lebensjahre]) Personen ein Studium ohne Reifezeugnis und den Weg zur Universität öffnen sollte. Es ist die (nicht-amtliche) Bezeichnung für Prüfungen, die Begabten ein Studium ohne Reifezeugnis an Universitäten (ab dem 1. September 1938 an allen wissenschaftlichen Hochschulen in Deutschland) und nach 1945 in den meisten Ländern den Zugang (Hochschulzugang ohne Reifezeugnis) eröffneten. Die amtliche Bezeichnung war meist Prüfung für die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis. Nach dem Zweiten Weltkrieg berechtigte das Zeugnis – je nach der Regelung des jeweiligen Landes – zum Studium in allen Ländern der Bundesrepublik Deutsch

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  • Begabtenprüfung war eine von den Kultusministerien in Deutschland von 1924 bis 1984 abgenommene Prüfung, die (berufs- oder lebenserfahrenen [Mindestalter 25 Lebensjahre]) Personen ein Studium ohne Reifezeugnis und den Weg zur Universität öffnen sollte. Es ist die (nicht-amtliche) Bezeichnung für Prüfungen, die Begabten ein Studium ohne Reifezeugnis an Universitäten (ab dem 1. September 1938 an allen wissenschaftlichen Hochschulen in Deutschland) und nach 1945 in den meisten Ländern den Zugang (Hochschulzugang ohne Reifezeugnis) eröffneten. Die amtliche Bezeichnung war meist Prüfung für die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis. Nach dem Zweiten Weltkrieg berechtigte das Zeugnis – je nach der Regelung des jeweiligen Landes – zum Studium in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland und Berlin allgemein (Das Statistische Bundesamt führt die Prüfung als eine von 15 Arten des Erwerbs der allgemeinen Hochschulreife auf und wies ihm 2009 unter Schlüssel 8 (Hochschulzugangsberechtigung) die Signatur 33 zu). Daneben gab es in einigen Ländern auch Prüfungen, die nur zu einer fachgebundenen Berechtigung führten (Schlüssel 8 Signatur 52); die Prüfungen für ein Studium an Pädagogischen Hochschulen bzw. für ein sonstiges „pädagogisches“ Studium hatten meist andere Bezeichnungen (z. B. in Niedersachsen Immaturenprüfung, Z-Prüfung usw.). Die Prüfung sollte solchen Personen den Zugang zum Hochschulstudium eröffnen, die für das Studium eines bestimmten Fachgebietes hervorragend befähigt waren, aber auf Grund ihres Entwicklungsganges keine Reifeprüfung ablegen konnten. Der Bewerber (in der Vorschriftensprache der damaligen Zeit gab es nur die männliche Schreibweise) sollte in ihr nachweisen, dass er nach seiner Persönlichkeit und seinen geistigen Fähigkeiten für das beabsichtigte Studium besonders geeignet ist, dessen fachliche Grundlagen kennt und eine angemessene vielseitige Bildung besitzt. Die erfolgreiche Prüfung gewährte jedoch den Zugang zu allen Universitäten und allen Fakultäten; das Zeugnis enthielt keine Beschränkung auf ein bestimmtes Fachgebiet (Fakultätsreife). (de)
  • Begabtenprüfung war eine von den Kultusministerien in Deutschland von 1924 bis 1984 abgenommene Prüfung, die (berufs- oder lebenserfahrenen [Mindestalter 25 Lebensjahre]) Personen ein Studium ohne Reifezeugnis und den Weg zur Universität öffnen sollte. Es ist die (nicht-amtliche) Bezeichnung für Prüfungen, die Begabten ein Studium ohne Reifezeugnis an Universitäten (ab dem 1. September 1938 an allen wissenschaftlichen Hochschulen in Deutschland) und nach 1945 in den meisten Ländern den Zugang (Hochschulzugang ohne Reifezeugnis) eröffneten. Die amtliche Bezeichnung war meist Prüfung für die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis. Nach dem Zweiten Weltkrieg berechtigte das Zeugnis – je nach der Regelung des jeweiligen Landes – zum Studium in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland und Berlin allgemein (Das Statistische Bundesamt führt die Prüfung als eine von 15 Arten des Erwerbs der allgemeinen Hochschulreife auf und wies ihm 2009 unter Schlüssel 8 (Hochschulzugangsberechtigung) die Signatur 33 zu). Daneben gab es in einigen Ländern auch Prüfungen, die nur zu einer fachgebundenen Berechtigung führten (Schlüssel 8 Signatur 52); die Prüfungen für ein Studium an Pädagogischen Hochschulen bzw. für ein sonstiges „pädagogisches“ Studium hatten meist andere Bezeichnungen (z. B. in Niedersachsen Immaturenprüfung, Z-Prüfung usw.). Die Prüfung sollte solchen Personen den Zugang zum Hochschulstudium eröffnen, die für das Studium eines bestimmten Fachgebietes hervorragend befähigt waren, aber auf Grund ihres Entwicklungsganges keine Reifeprüfung ablegen konnten. Der Bewerber (in der Vorschriftensprache der damaligen Zeit gab es nur die männliche Schreibweise) sollte in ihr nachweisen, dass er nach seiner Persönlichkeit und seinen geistigen Fähigkeiten für das beabsichtigte Studium besonders geeignet ist, dessen fachliche Grundlagen kennt und eine angemessene vielseitige Bildung besitzt. Die erfolgreiche Prüfung gewährte jedoch den Zugang zu allen Universitäten und allen Fakultäten; das Zeugnis enthielt keine Beschränkung auf ein bestimmtes Fachgebiet (Fakultätsreife). (de)
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  • Begabtenprüfung war eine von den Kultusministerien in Deutschland von 1924 bis 1984 abgenommene Prüfung, die (berufs- oder lebenserfahrenen [Mindestalter 25 Lebensjahre]) Personen ein Studium ohne Reifezeugnis und den Weg zur Universität öffnen sollte. Es ist die (nicht-amtliche) Bezeichnung für Prüfungen, die Begabten ein Studium ohne Reifezeugnis an Universitäten (ab dem 1. September 1938 an allen wissenschaftlichen Hochschulen in Deutschland) und nach 1945 in den meisten Ländern den Zugang (Hochschulzugang ohne Reifezeugnis) eröffneten. Die amtliche Bezeichnung war meist Prüfung für die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis. Nach dem Zweiten Weltkrieg berechtigte das Zeugnis – je nach der Regelung des jeweiligen Landes – zum Studium in allen Ländern der Bundesrepublik Deutsch (de)
  • Begabtenprüfung war eine von den Kultusministerien in Deutschland von 1924 bis 1984 abgenommene Prüfung, die (berufs- oder lebenserfahrenen [Mindestalter 25 Lebensjahre]) Personen ein Studium ohne Reifezeugnis und den Weg zur Universität öffnen sollte. Es ist die (nicht-amtliche) Bezeichnung für Prüfungen, die Begabten ein Studium ohne Reifezeugnis an Universitäten (ab dem 1. September 1938 an allen wissenschaftlichen Hochschulen in Deutschland) und nach 1945 in den meisten Ländern den Zugang (Hochschulzugang ohne Reifezeugnis) eröffneten. Die amtliche Bezeichnung war meist Prüfung für die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis. Nach dem Zweiten Weltkrieg berechtigte das Zeugnis – je nach der Regelung des jeweiligen Landes – zum Studium in allen Ländern der Bundesrepublik Deutsch (de)
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  • Begabtenprüfung (de)
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