Als Befriedeter Bezirk werden nach dem Bundesjagdgesetz und den Jagdgesetzen der Bundesländer Grundflächen bezeichnet, auf denen die Jagdausübung ruht, das heißt Jagdhandlungen nicht ohne weitere Erlaubnis vorgenommen werden dürfen.

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  • Als Befriedeter Bezirk werden nach dem Bundesjagdgesetz und den Jagdgesetzen der Bundesländer Grundflächen bezeichnet, auf denen die Jagdausübung ruht, das heißt Jagdhandlungen nicht ohne weitere Erlaubnis vorgenommen werden dürfen. (de)
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  • Befriedeter Bezirk (Jagdrecht) (de)
  • Befriedeter Bezirk (Jagdrecht) (de)
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