Unter Bedürftigkeit versteht man insbesondere im Familienrecht einen wirtschaftlichen Zustand von natürlichen Personen, in dem sie nicht oder nicht ausreichend in der Lage sind, aus eigener Kraft für ihren Unterhalt zu sorgen. Das Sozialrecht verwendet dagegen den rechtlich eigenständigen Begriff der Hilfebedürftigkeit.

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  • Unter Bedürftigkeit versteht man insbesondere im Familienrecht einen wirtschaftlichen Zustand von natürlichen Personen, in dem sie nicht oder nicht ausreichend in der Lage sind, aus eigener Kraft für ihren Unterhalt zu sorgen. Das Sozialrecht verwendet dagegen den rechtlich eigenständigen Begriff der Hilfebedürftigkeit. (de)
  • Unter Bedürftigkeit versteht man insbesondere im Familienrecht einen wirtschaftlichen Zustand von natürlichen Personen, in dem sie nicht oder nicht ausreichend in der Lage sind, aus eigener Kraft für ihren Unterhalt zu sorgen. Das Sozialrecht verwendet dagegen den rechtlich eigenständigen Begriff der Hilfebedürftigkeit. (de)
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  • Unter Bedürftigkeit versteht man insbesondere im Familienrecht einen wirtschaftlichen Zustand von natürlichen Personen, in dem sie nicht oder nicht ausreichend in der Lage sind, aus eigener Kraft für ihren Unterhalt zu sorgen. Das Sozialrecht verwendet dagegen den rechtlich eigenständigen Begriff der Hilfebedürftigkeit. (de)
  • Unter Bedürftigkeit versteht man insbesondere im Familienrecht einen wirtschaftlichen Zustand von natürlichen Personen, in dem sie nicht oder nicht ausreichend in der Lage sind, aus eigener Kraft für ihren Unterhalt zu sorgen. Das Sozialrecht verwendet dagegen den rechtlich eigenständigen Begriff der Hilfebedürftigkeit. (de)
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  • Bedürftigkeit (de)
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