Die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) ist eine Sozialleistung in Österreich, die am 1. September 2010 eingeführt wurde. Sie hat die bislang je nach Bundesland unterschiedlich geregelte Sozialhilfe ersetzt. Sie besteht aus einer Bargeldleistung und einer unentgeltlichen Krankenversicherung. Die Mindestsicherung beträgt mindestens 827 Euro für Alleinstehende 12-mal pro Jahr. Personen in Lebensgemeinschaften bekommen den 1,5-fachen Betrag: 1.241,74 €. Anspruchsberechtigte sind

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  • Die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) ist eine Sozialleistung in Österreich, die am 1. September 2010 eingeführt wurde. Sie hat die bislang je nach Bundesland unterschiedlich geregelte Sozialhilfe ersetzt. Sie besteht aus einer Bargeldleistung und einer unentgeltlichen Krankenversicherung. Die Mindestsicherung beträgt mindestens 827 Euro für Alleinstehende 12-mal pro Jahr. Personen in Lebensgemeinschaften bekommen den 1,5-fachen Betrag: 1.241,74 €. Anspruchsberechtigte sind * österreichische Staatsbürger, * EU- beziehungsweise EWR-Bürger, die sich als Arbeitnehmer in Österreich befinden oder schon länger als fünf Jahre in Österreich wohnen, * Drittstaatsangehörige, die bereits länger als fünf Jahre rechtmäßig in Österreich leben sowie * anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte ab Zuerkennung ihres Status. Subsidiär Schutzberechtigte in den Bundesländern Salzburg, im Burgenland und in der Steiermark haben aber laut UNHCR keine Möglichkeit, um Mindestsicherung anzusuchen. Inzwischen hat auch Niederösterreich den Anspruch auf Mindestsicherung für Subsidiär Schutzberechtigte mit Feb. 2016 abgeschafft. Mitte 2014 betrug die Zahl der Mindestsicherungsbezieher österreichweit 238.000 Personen, von denen der Großteil nicht den vollen Betrag, sondern einen Aufstockungsbeitrag zu bestehenden niedrigen Einkünften erhielt. Rund 64.000 Bezieher waren Kinder und Jugendliche, 16.000 ältere Menschen, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen. Sowohl bei Anträgen wie auch bei Beziehern besteht ein starkes Stadt-Land-Gefälle, wobei in Wien mit 57 % (Stand 2013), bei einem Anteil von 20 % an der Gesamtbevölkerung, die meisten Personen eine Mindestsicherung erhalten. (de)
  • Die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) ist eine Sozialleistung in Österreich, die am 1. September 2010 eingeführt wurde. Sie hat die bislang je nach Bundesland unterschiedlich geregelte Sozialhilfe ersetzt. Sie besteht aus einer Bargeldleistung und einer unentgeltlichen Krankenversicherung. Die Mindestsicherung beträgt mindestens 827 Euro für Alleinstehende 12-mal pro Jahr. Personen in Lebensgemeinschaften bekommen den 1,5-fachen Betrag: 1.241,74 €. Anspruchsberechtigte sind * österreichische Staatsbürger, * EU- beziehungsweise EWR-Bürger, die sich als Arbeitnehmer in Österreich befinden oder schon länger als fünf Jahre in Österreich wohnen, * Drittstaatsangehörige, die bereits länger als fünf Jahre rechtmäßig in Österreich leben sowie * anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte ab Zuerkennung ihres Status. Subsidiär Schutzberechtigte in den Bundesländern Salzburg, im Burgenland und in der Steiermark haben aber laut UNHCR keine Möglichkeit, um Mindestsicherung anzusuchen. Inzwischen hat auch Niederösterreich den Anspruch auf Mindestsicherung für Subsidiär Schutzberechtigte mit Feb. 2016 abgeschafft. Mitte 2014 betrug die Zahl der Mindestsicherungsbezieher österreichweit 238.000 Personen, von denen der Großteil nicht den vollen Betrag, sondern einen Aufstockungsbeitrag zu bestehenden niedrigen Einkünften erhielt. Rund 64.000 Bezieher waren Kinder und Jugendliche, 16.000 ältere Menschen, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen. Sowohl bei Anträgen wie auch bei Beziehern besteht ein starkes Stadt-Land-Gefälle, wobei in Wien mit 57 % (Stand 2013), bei einem Anteil von 20 % an der Gesamtbevölkerung, die meisten Personen eine Mindestsicherung erhalten. (de)
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  • Die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) ist eine Sozialleistung in Österreich, die am 1. September 2010 eingeführt wurde. Sie hat die bislang je nach Bundesland unterschiedlich geregelte Sozialhilfe ersetzt. Sie besteht aus einer Bargeldleistung und einer unentgeltlichen Krankenversicherung. Die Mindestsicherung beträgt mindestens 827 Euro für Alleinstehende 12-mal pro Jahr. Personen in Lebensgemeinschaften bekommen den 1,5-fachen Betrag: 1.241,74 €. Anspruchsberechtigte sind (de)
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