Der Ausdruck Bedarf (nur Einzahl, Plural Bedarfe nur in Fachsprachen) ist mehrdeutig. Er bedeutet * allgemein ein Bedürfnis, ein Erfordernis, eine erforderliche Menge oder einen Verbrauch, eine Nachfrage; * in der Wirtschaftswissenschaft das mit Kaufkraft (Geld) verbundene Bedürfnis; * im Familienrecht bestimmt die Bedürftigkeit über die Berechtigung, Unterhaltszahlungen von anderen Familienangehörigen oder Ehegatten einen bestimmten Bedarf in Form von Geld oder Naturalien verlangen zu können; * im Fürsorgerecht das sozialrechtliche Existenzminimum, das ein Betroffener vom Staat beanspruchen kann, wenn er es nicht selbst erwirtschaften oder sonst decken kann.

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  • Der Ausdruck Bedarf (nur Einzahl, Plural Bedarfe nur in Fachsprachen) ist mehrdeutig. Er bedeutet * allgemein ein Bedürfnis, ein Erfordernis, eine erforderliche Menge oder einen Verbrauch, eine Nachfrage; * in der Wirtschaftswissenschaft das mit Kaufkraft (Geld) verbundene Bedürfnis; * im Familienrecht bestimmt die Bedürftigkeit über die Berechtigung, Unterhaltszahlungen von anderen Familienangehörigen oder Ehegatten einen bestimmten Bedarf in Form von Geld oder Naturalien verlangen zu können; * im Fürsorgerecht das sozialrechtliche Existenzminimum, das ein Betroffener vom Staat beanspruchen kann, wenn er es nicht selbst erwirtschaften oder sonst decken kann. (de)
  • Der Ausdruck Bedarf (nur Einzahl, Plural Bedarfe nur in Fachsprachen) ist mehrdeutig. Er bedeutet * allgemein ein Bedürfnis, ein Erfordernis, eine erforderliche Menge oder einen Verbrauch, eine Nachfrage; * in der Wirtschaftswissenschaft das mit Kaufkraft (Geld) verbundene Bedürfnis; * im Familienrecht bestimmt die Bedürftigkeit über die Berechtigung, Unterhaltszahlungen von anderen Familienangehörigen oder Ehegatten einen bestimmten Bedarf in Form von Geld oder Naturalien verlangen zu können; * im Fürsorgerecht das sozialrechtliche Existenzminimum, das ein Betroffener vom Staat beanspruchen kann, wenn er es nicht selbst erwirtschaften oder sonst decken kann. (de)
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  • Der Ausdruck Bedarf (nur Einzahl, Plural Bedarfe nur in Fachsprachen) ist mehrdeutig. Er bedeutet * allgemein ein Bedürfnis, ein Erfordernis, eine erforderliche Menge oder einen Verbrauch, eine Nachfrage; * in der Wirtschaftswissenschaft das mit Kaufkraft (Geld) verbundene Bedürfnis; * im Familienrecht bestimmt die Bedürftigkeit über die Berechtigung, Unterhaltszahlungen von anderen Familienangehörigen oder Ehegatten einen bestimmten Bedarf in Form von Geld oder Naturalien verlangen zu können; * im Fürsorgerecht das sozialrechtliche Existenzminimum, das ein Betroffener vom Staat beanspruchen kann, wenn er es nicht selbst erwirtschaften oder sonst decken kann. (de)
  • Der Ausdruck Bedarf (nur Einzahl, Plural Bedarfe nur in Fachsprachen) ist mehrdeutig. Er bedeutet * allgemein ein Bedürfnis, ein Erfordernis, eine erforderliche Menge oder einen Verbrauch, eine Nachfrage; * in der Wirtschaftswissenschaft das mit Kaufkraft (Geld) verbundene Bedürfnis; * im Familienrecht bestimmt die Bedürftigkeit über die Berechtigung, Unterhaltszahlungen von anderen Familienangehörigen oder Ehegatten einen bestimmten Bedarf in Form von Geld oder Naturalien verlangen zu können; * im Fürsorgerecht das sozialrechtliche Existenzminimum, das ein Betroffener vom Staat beanspruchen kann, wenn er es nicht selbst erwirtschaften oder sonst decken kann. (de)
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