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- Der Ausdruck Bedarf (nur Einzahl, Plural Bedarfe nur in Fachsprachen) ist mehrdeutig. Er bedeutet
* allgemein ein Bedürfnis, ein Erfordernis, eine erforderliche Menge oder einen Verbrauch, eine Nachfrage;
* in der Wirtschaftswissenschaft das mit Kaufkraft (Geld) verbundene Bedürfnis;
* im Familienrecht bestimmt die Bedürftigkeit über die Berechtigung, Unterhaltszahlungen von anderen Familienangehörigen oder Ehegatten einen bestimmten Bedarf in Form von Geld oder Naturalien verlangen zu können;
* im Fürsorgerecht das sozialrechtliche Existenzminimum, das ein Betroffener vom Staat beanspruchen kann, wenn er es nicht selbst erwirtschaften oder sonst decken kann. (de)
- Der Ausdruck Bedarf (nur Einzahl, Plural Bedarfe nur in Fachsprachen) ist mehrdeutig. Er bedeutet
* allgemein ein Bedürfnis, ein Erfordernis, eine erforderliche Menge oder einen Verbrauch, eine Nachfrage;
* in der Wirtschaftswissenschaft das mit Kaufkraft (Geld) verbundene Bedürfnis;
* im Familienrecht bestimmt die Bedürftigkeit über die Berechtigung, Unterhaltszahlungen von anderen Familienangehörigen oder Ehegatten einen bestimmten Bedarf in Form von Geld oder Naturalien verlangen zu können;
* im Fürsorgerecht das sozialrechtliche Existenzminimum, das ein Betroffener vom Staat beanspruchen kann, wenn er es nicht selbst erwirtschaften oder sonst decken kann. (de)
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- Der Ausdruck Bedarf (nur Einzahl, Plural Bedarfe nur in Fachsprachen) ist mehrdeutig. Er bedeutet
* allgemein ein Bedürfnis, ein Erfordernis, eine erforderliche Menge oder einen Verbrauch, eine Nachfrage;
* in der Wirtschaftswissenschaft das mit Kaufkraft (Geld) verbundene Bedürfnis;
* im Familienrecht bestimmt die Bedürftigkeit über die Berechtigung, Unterhaltszahlungen von anderen Familienangehörigen oder Ehegatten einen bestimmten Bedarf in Form von Geld oder Naturalien verlangen zu können;
* im Fürsorgerecht das sozialrechtliche Existenzminimum, das ein Betroffener vom Staat beanspruchen kann, wenn er es nicht selbst erwirtschaften oder sonst decken kann. (de)
- Der Ausdruck Bedarf (nur Einzahl, Plural Bedarfe nur in Fachsprachen) ist mehrdeutig. Er bedeutet
* allgemein ein Bedürfnis, ein Erfordernis, eine erforderliche Menge oder einen Verbrauch, eine Nachfrage;
* in der Wirtschaftswissenschaft das mit Kaufkraft (Geld) verbundene Bedürfnis;
* im Familienrecht bestimmt die Bedürftigkeit über die Berechtigung, Unterhaltszahlungen von anderen Familienangehörigen oder Ehegatten einen bestimmten Bedarf in Form von Geld oder Naturalien verlangen zu können;
* im Fürsorgerecht das sozialrechtliche Existenzminimum, das ein Betroffener vom Staat beanspruchen kann, wenn er es nicht selbst erwirtschaften oder sonst decken kann. (de)
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