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- Mit Beamtenbeleidigung bezeichnet man die Beleidigung eines Amtsträgers, die während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen wurde. Einen eigenen Straftatbestand stellt dies etwa im französischen («Outrage à agent public», Artikel 433-5 Code pénal) oder im ehemaligen preußischen Strafrecht (Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten, § 102) dar. (de)
- Mit Beamtenbeleidigung bezeichnet man die Beleidigung eines Amtsträgers, die während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen wurde. Einen eigenen Straftatbestand stellt dies etwa im französischen («Outrage à agent public», Artikel 433-5 Code pénal) oder im ehemaligen preußischen Strafrecht (Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten, § 102) dar. (de)
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- Mit Beamtenbeleidigung bezeichnet man die Beleidigung eines Amtsträgers, die während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen wurde. Einen eigenen Straftatbestand stellt dies etwa im französischen («Outrage à agent public», Artikel 433-5 Code pénal) oder im ehemaligen preußischen Strafrecht (Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten, § 102) dar. (de)
- Mit Beamtenbeleidigung bezeichnet man die Beleidigung eines Amtsträgers, die während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen wurde. Einen eigenen Straftatbestand stellt dies etwa im französischen («Outrage à agent public», Artikel 433-5 Code pénal) oder im ehemaligen preußischen Strafrecht (Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten, § 102) dar. (de)
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- Beamtenbeleidigung (de)
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