Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) bildet die Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bundesland Bayern und hat seinen Sitz in München. Gerichtsbezirk ist das gesamte Gebiet des Bundeslandes.

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  • Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) bildet die Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bundesland Bayern und hat seinen Sitz in München. Gerichtsbezirk ist das gesamte Gebiet des Bundeslandes. Anders als in den meisten Bundesländern heißt die verwaltungsgerichtliche Mittelinstanz in Bayern nicht Oberverwaltungsgericht (Abkürzung OVG). Vielmehr hat Bayern nach Art. 1 Abs. 1 Satz 1 AGVwGO (BY) von der in § 184 VwGO vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die historische Bezeichnung Verwaltungsgerichtshof (abgekürzt VGH) beizubehalten. Eine weitere Besonderheit ist, dass der Verwaltungsgerichtshof wie auch die Verwaltungsgerichte in Bayern dem Geschäftsbereich des Innenministeriums, und nicht wie in den anderen Bundesländern, dem Justizressort zugeordnet ist. Derzeit sind 63 Richterinnen und Richter beschäftigt, die sich auf 19 Senate verteilen. Daneben gibt es noch fünf Fachsenate (ein Flurbereinigungssenat, zwei Disziplinarsenate, zwei Senate für Personalvertretungssachen). Neun Richter des Verwaltungsgerichtshofs sind derzeit (Stand: Oktober 2015) zugleich Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Präsident des VGH ist Stephan Kersten. (de)
  • Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) bildet die Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bundesland Bayern und hat seinen Sitz in München. Gerichtsbezirk ist das gesamte Gebiet des Bundeslandes. Anders als in den meisten Bundesländern heißt die verwaltungsgerichtliche Mittelinstanz in Bayern nicht Oberverwaltungsgericht (Abkürzung OVG). Vielmehr hat Bayern nach Art. 1 Abs. 1 Satz 1 AGVwGO (BY) von der in § 184 VwGO vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die historische Bezeichnung Verwaltungsgerichtshof (abgekürzt VGH) beizubehalten. Eine weitere Besonderheit ist, dass der Verwaltungsgerichtshof wie auch die Verwaltungsgerichte in Bayern dem Geschäftsbereich des Innenministeriums, und nicht wie in den anderen Bundesländern, dem Justizressort zugeordnet ist. Derzeit sind 63 Richterinnen und Richter beschäftigt, die sich auf 19 Senate verteilen. Daneben gibt es noch fünf Fachsenate (ein Flurbereinigungssenat, zwei Disziplinarsenate, zwei Senate für Personalvertretungssachen). Neun Richter des Verwaltungsgerichtshofs sind derzeit (Stand: Oktober 2015) zugleich Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Präsident des VGH ist Stephan Kersten. (de)
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