Der Begriff Bauwesen bezeichnet ein Fachgebiet, das sich mit der Gesamtheit der Vorgänge und Einrichtungen bei der Errichtung von Bauten auseinandersetzt. Der Begriff umfasst alle Themen, Arbeitsbereiche und Fachdisziplinen, die mit dem Bauen zu tun haben, sowohl die Beteiligten des Bauprozesses als auch die gesamte Bauwirtschaft, Architektur und Bautechnik. Die einzelnen Fachdisziplinen dagegen betrachten das Bauen in der Regel unter bestimmten Blickwinkeln. So stehen im Bauingenieurswesen eher technische Fragen im Mittelpunkt, während die Architektur stärker gestalterische und Nutzungsaspekte bearbeitet. Das Baurecht beschäftigt sich mit der Gesamtheit der auf das Bauwesen bezogenen gesetzlichen Regelungen, beispielsweise das Bauplanungsrecht mit der geordneten städtebaulichen Entwicklun

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  • Der Begriff Bauwesen bezeichnet ein Fachgebiet, das sich mit der Gesamtheit der Vorgänge und Einrichtungen bei der Errichtung von Bauten auseinandersetzt. Der Begriff umfasst alle Themen, Arbeitsbereiche und Fachdisziplinen, die mit dem Bauen zu tun haben, sowohl die Beteiligten des Bauprozesses als auch die gesamte Bauwirtschaft, Architektur und Bautechnik. Die einzelnen Fachdisziplinen dagegen betrachten das Bauen in der Regel unter bestimmten Blickwinkeln. So stehen im Bauingenieurswesen eher technische Fragen im Mittelpunkt, während die Architektur stärker gestalterische und Nutzungsaspekte bearbeitet. Das Baurecht beschäftigt sich mit der Gesamtheit der auf das Bauwesen bezogenen gesetzlichen Regelungen, beispielsweise das Bauplanungsrecht mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung (Baugesetzbuch), das Bauordnungsrecht mit der baulichen Gestaltung und Genehmigung einzelner Bauvorhaben oder das Bauarbeitsrecht mit den speziellen arbeitsrechtlichen Bestimmungen im Baugewerbe. Die Akteure des Bauwesens sind „die am Bau Beteiligten“ (übliche zusammenfassende Bezeichnung): Der Bauherr, die Planer (Architekten und Fachingenieure), die ausführenden Unternehmen, der (spätere) Nutzer, die Bauleitung und Bauüberwachung sowie die Baugenehmigungsbehörden, also im Wesentlichen alle am Bau beteiligten Vertragspartner und Einflussnehmer. Das Baugewerbe ist in Deutschland mit etwa 4 % der realen Bruttowertschöpfung einer der wichtigsten Wirtschaftsgruppen in Deutschland. In Deutschland gehörten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2012 dem Baugewerbe 15.288 Betriebe an, die wiederum über 1.962.861 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte verfügten. Der Umsatz des gesamten Baugewerbes belief sich 2014 auf etwa 104 Milliarden Euro. (de)
  • Der Begriff Bauwesen bezeichnet ein Fachgebiet, das sich mit der Gesamtheit der Vorgänge und Einrichtungen bei der Errichtung von Bauten auseinandersetzt. Der Begriff umfasst alle Themen, Arbeitsbereiche und Fachdisziplinen, die mit dem Bauen zu tun haben, sowohl die Beteiligten des Bauprozesses als auch die gesamte Bauwirtschaft, Architektur und Bautechnik. Die einzelnen Fachdisziplinen dagegen betrachten das Bauen in der Regel unter bestimmten Blickwinkeln. So stehen im Bauingenieurswesen eher technische Fragen im Mittelpunkt, während die Architektur stärker gestalterische und Nutzungsaspekte bearbeitet. Das Baurecht beschäftigt sich mit der Gesamtheit der auf das Bauwesen bezogenen gesetzlichen Regelungen, beispielsweise das Bauplanungsrecht mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung (Baugesetzbuch), das Bauordnungsrecht mit der baulichen Gestaltung und Genehmigung einzelner Bauvorhaben oder das Bauarbeitsrecht mit den speziellen arbeitsrechtlichen Bestimmungen im Baugewerbe. Die Akteure des Bauwesens sind „die am Bau Beteiligten“ (übliche zusammenfassende Bezeichnung): Der Bauherr, die Planer (Architekten und Fachingenieure), die ausführenden Unternehmen, der (spätere) Nutzer, die Bauleitung und Bauüberwachung sowie die Baugenehmigungsbehörden, also im Wesentlichen alle am Bau beteiligten Vertragspartner und Einflussnehmer. Das Baugewerbe ist in Deutschland mit etwa 4 % der realen Bruttowertschöpfung einer der wichtigsten Wirtschaftsgruppen in Deutschland. In Deutschland gehörten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2012 dem Baugewerbe 15.288 Betriebe an, die wiederum über 1.962.861 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte verfügten. Der Umsatz des gesamten Baugewerbes belief sich 2014 auf etwa 104 Milliarden Euro. (de)
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  • Der Begriff Bauwesen bezeichnet ein Fachgebiet, das sich mit der Gesamtheit der Vorgänge und Einrichtungen bei der Errichtung von Bauten auseinandersetzt. Der Begriff umfasst alle Themen, Arbeitsbereiche und Fachdisziplinen, die mit dem Bauen zu tun haben, sowohl die Beteiligten des Bauprozesses als auch die gesamte Bauwirtschaft, Architektur und Bautechnik. Die einzelnen Fachdisziplinen dagegen betrachten das Bauen in der Regel unter bestimmten Blickwinkeln. So stehen im Bauingenieurswesen eher technische Fragen im Mittelpunkt, während die Architektur stärker gestalterische und Nutzungsaspekte bearbeitet. Das Baurecht beschäftigt sich mit der Gesamtheit der auf das Bauwesen bezogenen gesetzlichen Regelungen, beispielsweise das Bauplanungsrecht mit der geordneten städtebaulichen Entwicklun (de)
  • Der Begriff Bauwesen bezeichnet ein Fachgebiet, das sich mit der Gesamtheit der Vorgänge und Einrichtungen bei der Errichtung von Bauten auseinandersetzt. Der Begriff umfasst alle Themen, Arbeitsbereiche und Fachdisziplinen, die mit dem Bauen zu tun haben, sowohl die Beteiligten des Bauprozesses als auch die gesamte Bauwirtschaft, Architektur und Bautechnik. Die einzelnen Fachdisziplinen dagegen betrachten das Bauen in der Regel unter bestimmten Blickwinkeln. So stehen im Bauingenieurswesen eher technische Fragen im Mittelpunkt, während die Architektur stärker gestalterische und Nutzungsaspekte bearbeitet. Das Baurecht beschäftigt sich mit der Gesamtheit der auf das Bauwesen bezogenen gesetzlichen Regelungen, beispielsweise das Bauplanungsrecht mit der geordneten städtebaulichen Entwicklun (de)
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