Ein Bauwerk ist eine von Menschen errichtete Konstruktion mit ruhendem Kontakt zum Untergrund. Es ist in der Regel für eine langfristige Nutzungsdauer konzipiert. Die meisten Bauwerke sind auf einem Baugrundstück fest und dauerhaft mit dem Untergrund verbunden und somit unbeweglich (vgl. Immobilie), das schließt auch Bauwerke ein, die bedingt durch ihre Nutzung bewegliche oder sich bewegende Bauwerksteile haben (z. B. Drehrestaurant, Drehhaus, Schiffshebewerk, nicht temporäre Achterbahn usw.).

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  • Ein Bauwerk ist eine von Menschen errichtete Konstruktion mit ruhendem Kontakt zum Untergrund. Es ist in der Regel für eine langfristige Nutzungsdauer konzipiert. Die meisten Bauwerke sind auf einem Baugrundstück fest und dauerhaft mit dem Untergrund verbunden und somit unbeweglich (vgl. Immobilie), das schließt auch Bauwerke ein, die bedingt durch ihre Nutzung bewegliche oder sich bewegende Bauwerksteile haben (z. B. Drehrestaurant, Drehhaus, Schiffshebewerk, nicht temporäre Achterbahn usw.). Transportable oder demontable Strukturen, wie zum Beispiel fliegende Bauten, Behelfsbauten, leicht demontierbare Brücken und so weiter werden in der Regel nicht als Bauwerk bezeichnet. Da die Übergänge aber oft fließend sind, spricht man auch von temporären Bauwerken. Zum Schutz vor großen Erdbeben können Bauwerke auf hoch elastischen Gummiblöcken stehen (schwimmende Lagerung; Erdbebensicheres Bauen). Gebäude ist ein Unterbegriff von Bauwerk (siehe unten). Der heutige Sprachgebrauch nennt Gebäude aber auch Bauwerk, wenn sie einen besonderen Wert, eine herausragende ideelle Bedeutung oder starke Monumentalität besitzen. Im deutschen Baurecht fallen Bauwerke unter den Oberbegriff der baulichen Anlagen, der in den jeweiligen Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer definiert ist. (de)
  • Ein Bauwerk ist eine von Menschen errichtete Konstruktion mit ruhendem Kontakt zum Untergrund. Es ist in der Regel für eine langfristige Nutzungsdauer konzipiert. Die meisten Bauwerke sind auf einem Baugrundstück fest und dauerhaft mit dem Untergrund verbunden und somit unbeweglich (vgl. Immobilie), das schließt auch Bauwerke ein, die bedingt durch ihre Nutzung bewegliche oder sich bewegende Bauwerksteile haben (z. B. Drehrestaurant, Drehhaus, Schiffshebewerk, nicht temporäre Achterbahn usw.). Transportable oder demontable Strukturen, wie zum Beispiel fliegende Bauten, Behelfsbauten, leicht demontierbare Brücken und so weiter werden in der Regel nicht als Bauwerk bezeichnet. Da die Übergänge aber oft fließend sind, spricht man auch von temporären Bauwerken. Zum Schutz vor großen Erdbeben können Bauwerke auf hoch elastischen Gummiblöcken stehen (schwimmende Lagerung; Erdbebensicheres Bauen). Gebäude ist ein Unterbegriff von Bauwerk (siehe unten). Der heutige Sprachgebrauch nennt Gebäude aber auch Bauwerk, wenn sie einen besonderen Wert, eine herausragende ideelle Bedeutung oder starke Monumentalität besitzen. Im deutschen Baurecht fallen Bauwerke unter den Oberbegriff der baulichen Anlagen, der in den jeweiligen Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer definiert ist. (de)
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  • Ein Bauwerk ist eine von Menschen errichtete Konstruktion mit ruhendem Kontakt zum Untergrund. Es ist in der Regel für eine langfristige Nutzungsdauer konzipiert. Die meisten Bauwerke sind auf einem Baugrundstück fest und dauerhaft mit dem Untergrund verbunden und somit unbeweglich (vgl. Immobilie), das schließt auch Bauwerke ein, die bedingt durch ihre Nutzung bewegliche oder sich bewegende Bauwerksteile haben (z. B. Drehrestaurant, Drehhaus, Schiffshebewerk, nicht temporäre Achterbahn usw.). (de)
  • Ein Bauwerk ist eine von Menschen errichtete Konstruktion mit ruhendem Kontakt zum Untergrund. Es ist in der Regel für eine langfristige Nutzungsdauer konzipiert. Die meisten Bauwerke sind auf einem Baugrundstück fest und dauerhaft mit dem Untergrund verbunden und somit unbeweglich (vgl. Immobilie), das schließt auch Bauwerke ein, die bedingt durch ihre Nutzung bewegliche oder sich bewegende Bauwerksteile haben (z. B. Drehrestaurant, Drehhaus, Schiffshebewerk, nicht temporäre Achterbahn usw.). (de)
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