Nach österreichischem Recht erlässt das Amt eines Bezirks ein Bauverbot, wenn in einem Teil des Verwaltungsgebiets ein bestimmtes öffentliches Interesse vor jenem der privaten Eigentümer besteht. Dies kann verschiedene Gründe haben: * technisch – Leitungen, Elektrizitätswerke, Schottergruben, Bergbau, spezielle Bauvorhaben, Überarbeitung von Bauzonen oder Kataster * Landschaftlich – Heide, Moore, Seen * biologisch – seltene Pflanzen- und Tierarten, Biotope * Naturgefahren – Lawinengänge, Wildbach- und Murenzonen * Umweltschutz – wegen Fabriken, Straßen, Wasserschutzgebieten

Property Value
dbo:abstract
  • Nach österreichischem Recht erlässt das Amt eines Bezirks ein Bauverbot, wenn in einem Teil des Verwaltungsgebiets ein bestimmtes öffentliches Interesse vor jenem der privaten Eigentümer besteht. Dies kann verschiedene Gründe haben: * technisch – Leitungen, Elektrizitätswerke, Schottergruben, Bergbau, spezielle Bauvorhaben, Überarbeitung von Bauzonen oder Kataster * Landschaftlich – Heide, Moore, Seen * biologisch – seltene Pflanzen- und Tierarten, Biotope * Naturgefahren – Lawinengänge, Wildbach- und Murenzonen * Umweltschutz – wegen Fabriken, Straßen, Wasserschutzgebieten Bauverbote können absolut sein, aber auch befristet oder bedingt (z. B. betreffs Bauhöhe, Zuleitungen). Manchmal werden sie mit Auflagen (z. B. kein Brunnen) erlassen. Ein absolutes Bauverbot besteht in vielen Natur- und Nationalparks, z. B. im Nationalpark Hohe Tauern. (de)
  • Nach österreichischem Recht erlässt das Amt eines Bezirks ein Bauverbot, wenn in einem Teil des Verwaltungsgebiets ein bestimmtes öffentliches Interesse vor jenem der privaten Eigentümer besteht. Dies kann verschiedene Gründe haben: * technisch – Leitungen, Elektrizitätswerke, Schottergruben, Bergbau, spezielle Bauvorhaben, Überarbeitung von Bauzonen oder Kataster * Landschaftlich – Heide, Moore, Seen * biologisch – seltene Pflanzen- und Tierarten, Biotope * Naturgefahren – Lawinengänge, Wildbach- und Murenzonen * Umweltschutz – wegen Fabriken, Straßen, Wasserschutzgebieten Bauverbote können absolut sein, aber auch befristet oder bedingt (z. B. betreffs Bauhöhe, Zuleitungen). Manchmal werden sie mit Auflagen (z. B. kein Brunnen) erlassen. Ein absolutes Bauverbot besteht in vielen Natur- und Nationalparks, z. B. im Nationalpark Hohe Tauern. (de)
dbo:wikiPageID
  • 95185 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 112771855 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Nach österreichischem Recht erlässt das Amt eines Bezirks ein Bauverbot, wenn in einem Teil des Verwaltungsgebiets ein bestimmtes öffentliches Interesse vor jenem der privaten Eigentümer besteht. Dies kann verschiedene Gründe haben: * technisch – Leitungen, Elektrizitätswerke, Schottergruben, Bergbau, spezielle Bauvorhaben, Überarbeitung von Bauzonen oder Kataster * Landschaftlich – Heide, Moore, Seen * biologisch – seltene Pflanzen- und Tierarten, Biotope * Naturgefahren – Lawinengänge, Wildbach- und Murenzonen * Umweltschutz – wegen Fabriken, Straßen, Wasserschutzgebieten (de)
  • Nach österreichischem Recht erlässt das Amt eines Bezirks ein Bauverbot, wenn in einem Teil des Verwaltungsgebiets ein bestimmtes öffentliches Interesse vor jenem der privaten Eigentümer besteht. Dies kann verschiedene Gründe haben: * technisch – Leitungen, Elektrizitätswerke, Schottergruben, Bergbau, spezielle Bauvorhaben, Überarbeitung von Bauzonen oder Kataster * Landschaftlich – Heide, Moore, Seen * biologisch – seltene Pflanzen- und Tierarten, Biotope * Naturgefahren – Lawinengänge, Wildbach- und Murenzonen * Umweltschutz – wegen Fabriken, Straßen, Wasserschutzgebieten (de)
rdfs:label
  • Bauverbot (de)
  • Bauverbot (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageDisambiguates of
is foaf:primaryTopic of