Die Baumschutzsatzung (auch Gehölzschutzsatzung, Baumschutzordnung) kann von einer Stadt oder Gemeinde erlassen werden, um für private Grundstückseigentümer die Voraussetzungen festzuschreiben, unter denen sie Bäume auf ihrem Grundstück fällen dürfen. Damit soll vor allem der für das Stadtbild und Stadtklima/Stadtökologie wichtige ausgewachsene Baumbestand geschützt werden.

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  • Die Baumschutzsatzung (auch Gehölzschutzsatzung, Baumschutzordnung) kann von einer Stadt oder Gemeinde erlassen werden, um für private Grundstückseigentümer die Voraussetzungen festzuschreiben, unter denen sie Bäume auf ihrem Grundstück fällen dürfen. Damit soll vor allem der für das Stadtbild und Stadtklima/Stadtökologie wichtige ausgewachsene Baumbestand geschützt werden. Sie ist ein rechtliches Instrument, das neben der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung und verbindlichen Bauleitplanungen (Bebauungsplan) angesiedelt ist und von diesen getrennt betrachtet werden muss. Eine Baumfällung ist somit ggf. mit mehreren Behörden auf Basis der verschiedenen Rechtsquellen abzustimmen. Eine Baumschutzsatzung ist i. d. R. neben der Festlegung der Schutzkriterien auch Grundlage für die Festsetzung von Ersatzpflanzungen, die eine notwendige Fällung (z. B. im Rahmen der Verkehrssicherung, wegen akuter Gefährdung durch den Zustand) kompensieren. (de)
  • Die Baumschutzsatzung (auch Gehölzschutzsatzung, Baumschutzordnung) kann von einer Stadt oder Gemeinde erlassen werden, um für private Grundstückseigentümer die Voraussetzungen festzuschreiben, unter denen sie Bäume auf ihrem Grundstück fällen dürfen. Damit soll vor allem der für das Stadtbild und Stadtklima/Stadtökologie wichtige ausgewachsene Baumbestand geschützt werden. Sie ist ein rechtliches Instrument, das neben der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung und verbindlichen Bauleitplanungen (Bebauungsplan) angesiedelt ist und von diesen getrennt betrachtet werden muss. Eine Baumfällung ist somit ggf. mit mehreren Behörden auf Basis der verschiedenen Rechtsquellen abzustimmen. Eine Baumschutzsatzung ist i. d. R. neben der Festlegung der Schutzkriterien auch Grundlage für die Festsetzung von Ersatzpflanzungen, die eine notwendige Fällung (z. B. im Rahmen der Verkehrssicherung, wegen akuter Gefährdung durch den Zustand) kompensieren. (de)
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  • Die Baumschutzsatzung (auch Gehölzschutzsatzung, Baumschutzordnung) kann von einer Stadt oder Gemeinde erlassen werden, um für private Grundstückseigentümer die Voraussetzungen festzuschreiben, unter denen sie Bäume auf ihrem Grundstück fällen dürfen. Damit soll vor allem der für das Stadtbild und Stadtklima/Stadtökologie wichtige ausgewachsene Baumbestand geschützt werden. (de)
  • Die Baumschutzsatzung (auch Gehölzschutzsatzung, Baumschutzordnung) kann von einer Stadt oder Gemeinde erlassen werden, um für private Grundstückseigentümer die Voraussetzungen festzuschreiben, unter denen sie Bäume auf ihrem Grundstück fällen dürfen. Damit soll vor allem der für das Stadtbild und Stadtklima/Stadtökologie wichtige ausgewachsene Baumbestand geschützt werden. (de)
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  • Baumschutzsatzung (de)
  • Baumschutzsatzung (de)
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