Barron v. Baltimore bildete den Präzedenzfall für die Frage, ob die U.S. Bill of Rights auch im Verhältnis zwischen Bürger und einem Bundesstaat der Vereinigten Staaten anwendbar sind. John Barron war Eigentümer einer Werft in Baltimore. Er machte einen Schadenersatzanspruch gegen die Stadtverwaltung mit der Behauptung geltend, bei städtischen Straßenbauarbeiten sei der Lauf von verschiedenen Flüssen so verändert worden, dass sich in der Nähe der Werft Sandbänke gebildet hätten, sodass das Wasser für die meisten Schiffe zu seicht geworden sei. Das erstinstanzliche Gericht sprach Barron einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 4500 Dollar zu. Dieses Urteil wurde jedoch vom Berufungsgericht wieder aufgehoben.

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  • Barron v. Baltimore bildete den Präzedenzfall für die Frage, ob die U.S. Bill of Rights auch im Verhältnis zwischen Bürger und einem Bundesstaat der Vereinigten Staaten anwendbar sind. John Barron war Eigentümer einer Werft in Baltimore. Er machte einen Schadenersatzanspruch gegen die Stadtverwaltung mit der Behauptung geltend, bei städtischen Straßenbauarbeiten sei der Lauf von verschiedenen Flüssen so verändert worden, dass sich in der Nähe der Werft Sandbänke gebildet hätten, sodass das Wasser für die meisten Schiffe zu seicht geworden sei. Das erstinstanzliche Gericht sprach Barron einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 4500 Dollar zu. Dieses Urteil wurde jedoch vom Berufungsgericht wieder aufgehoben. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass die Bill of Rights, insbesondere die Bestimmung des 5. Verfassungszusatzes, wonach bei bundesstaatlichen Enteignungen eine angemessene Entschädigung zu bezahlen ist, auf gliedstaatlicher Ebene nicht gilt. In dem von John Marshall verfassten Urteil heißt es: „Die Bill of Rights enthalten keinen Hinweis darauf, dass sie auch für die Regierungen der einzelnen Gliedstaaten gelten sollen. Das Gericht kann sie deshalb in dieser Weise nicht anwenden.“ – Barron v. Baltimore, 32 U.S. 243, 250. Der Fall war von besonderer Wichtigkeit, da er festlegte, dass die in den Bill of Rights verbrieften Rechte für die Staatsgewalt auf Ebene der einzelnen Gliedstaaten nicht verbindlich waren. Spätere Entscheidungen bestätigten diese Entscheidung.Erst mit Beginn des 20. Jahrhunderts erklärte der Oberste Gerichtshof im Rahmen des Rechtsstaatsprinzips die meisten Bestimmungen der Bill of Rights auch im Verhältnis zu den Gliedstaaten für anwendbar. (de)
  • Barron v. Baltimore bildete den Präzedenzfall für die Frage, ob die U.S. Bill of Rights auch im Verhältnis zwischen Bürger und einem Bundesstaat der Vereinigten Staaten anwendbar sind. John Barron war Eigentümer einer Werft in Baltimore. Er machte einen Schadenersatzanspruch gegen die Stadtverwaltung mit der Behauptung geltend, bei städtischen Straßenbauarbeiten sei der Lauf von verschiedenen Flüssen so verändert worden, dass sich in der Nähe der Werft Sandbänke gebildet hätten, sodass das Wasser für die meisten Schiffe zu seicht geworden sei. Das erstinstanzliche Gericht sprach Barron einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 4500 Dollar zu. Dieses Urteil wurde jedoch vom Berufungsgericht wieder aufgehoben. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass die Bill of Rights, insbesondere die Bestimmung des 5. Verfassungszusatzes, wonach bei bundesstaatlichen Enteignungen eine angemessene Entschädigung zu bezahlen ist, auf gliedstaatlicher Ebene nicht gilt. In dem von John Marshall verfassten Urteil heißt es: „Die Bill of Rights enthalten keinen Hinweis darauf, dass sie auch für die Regierungen der einzelnen Gliedstaaten gelten sollen. Das Gericht kann sie deshalb in dieser Weise nicht anwenden.“ – Barron v. Baltimore, 32 U.S. 243, 250. Der Fall war von besonderer Wichtigkeit, da er festlegte, dass die in den Bill of Rights verbrieften Rechte für die Staatsgewalt auf Ebene der einzelnen Gliedstaaten nicht verbindlich waren. Spätere Entscheidungen bestätigten diese Entscheidung.Erst mit Beginn des 20. Jahrhunderts erklärte der Oberste Gerichtshof im Rahmen des Rechtsstaatsprinzips die meisten Bestimmungen der Bill of Rights auch im Verhältnis zu den Gliedstaaten für anwendbar. (de)
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prop-de:angewandtesRecht
  • Bill of Rights, 5. Verfassungszusatz
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prop-de:entscheidung
  • Gitlow v. New York, 268 U.S. 652
prop-de:fallname
  • Barron v. Baltimore
prop-de:mehrheitsmeinung
  • John Marshall
prop-de:rubrum
  • John Barron, Erbe des John Craig, im Namen des Luke Tiernan als Testamentsvollstrecker des John Craig v. Bürgermeister und Stadtrat von Baltimore
prop-de:sachverhalt
  • Der Kläger war Eigentümer einer Werft. Er machte einen Schadenersatzanspruch geltend, da bei städtischen Straßenbauarbeiten der Lauf verschiedener Flüssen so verändert wurde, dass sich in der Nähe der Werft Sandbänke bildeten, sodass das Wasser für die meisten Schiffe zu seicht wurde.
prop-de:tagDerEntscheidung
  • 1833-02-16 (xsd:date)
prop-de:tenor
  • Die Regierung eines Gliedstaates ist nicht an die Auflage des 5. Verfassungszusatzes gebunden, bei Enteignungen eine angemessenen Abfindung zu leisten.
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  • 1833-02-11 (xsd:date)
prop-de:vorsitzender
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  • Barron v. Baltimore bildete den Präzedenzfall für die Frage, ob die U.S. Bill of Rights auch im Verhältnis zwischen Bürger und einem Bundesstaat der Vereinigten Staaten anwendbar sind. John Barron war Eigentümer einer Werft in Baltimore. Er machte einen Schadenersatzanspruch gegen die Stadtverwaltung mit der Behauptung geltend, bei städtischen Straßenbauarbeiten sei der Lauf von verschiedenen Flüssen so verändert worden, dass sich in der Nähe der Werft Sandbänke gebildet hätten, sodass das Wasser für die meisten Schiffe zu seicht geworden sei. Das erstinstanzliche Gericht sprach Barron einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 4500 Dollar zu. Dieses Urteil wurde jedoch vom Berufungsgericht wieder aufgehoben. (de)
  • Barron v. Baltimore bildete den Präzedenzfall für die Frage, ob die U.S. Bill of Rights auch im Verhältnis zwischen Bürger und einem Bundesstaat der Vereinigten Staaten anwendbar sind. John Barron war Eigentümer einer Werft in Baltimore. Er machte einen Schadenersatzanspruch gegen die Stadtverwaltung mit der Behauptung geltend, bei städtischen Straßenbauarbeiten sei der Lauf von verschiedenen Flüssen so verändert worden, dass sich in der Nähe der Werft Sandbänke gebildet hätten, sodass das Wasser für die meisten Schiffe zu seicht geworden sei. Das erstinstanzliche Gericht sprach Barron einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 4500 Dollar zu. Dieses Urteil wurde jedoch vom Berufungsgericht wieder aufgehoben. (de)
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  • Barron v. Baltimore (de)
  • Barron v. Baltimore (de)
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