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- Mit dem Bankenschlüssel wird in Deutschland im Umsatzsteuergesetz (UStG) ein gemäß § 15 Absatz 4 Umsatzsteuergesetz ermittelter Verteilungsschlüssel für den Abzug von Vorsteuern in Kreditinstituten bezeichnet. Er bestimmt die Verteilung der nicht direkt zuordenbaren Kosten zwischen den Geschäften, die umsatzsteuerpflichtig sind und denen, die es nicht sind. (de)
- Mit dem Bankenschlüssel wird in Deutschland im Umsatzsteuergesetz (UStG) ein gemäß § 15 Absatz 4 Umsatzsteuergesetz ermittelter Verteilungsschlüssel für den Abzug von Vorsteuern in Kreditinstituten bezeichnet. Er bestimmt die Verteilung der nicht direkt zuordenbaren Kosten zwischen den Geschäften, die umsatzsteuerpflichtig sind und denen, die es nicht sind. (de)
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- Mit dem Bankenschlüssel wird in Deutschland im Umsatzsteuergesetz (UStG) ein gemäß § 15 Absatz 4 Umsatzsteuergesetz ermittelter Verteilungsschlüssel für den Abzug von Vorsteuern in Kreditinstituten bezeichnet. Er bestimmt die Verteilung der nicht direkt zuordenbaren Kosten zwischen den Geschäften, die umsatzsteuerpflichtig sind und denen, die es nicht sind. (de)
- Mit dem Bankenschlüssel wird in Deutschland im Umsatzsteuergesetz (UStG) ein gemäß § 15 Absatz 4 Umsatzsteuergesetz ermittelter Verteilungsschlüssel für den Abzug von Vorsteuern in Kreditinstituten bezeichnet. Er bestimmt die Verteilung der nicht direkt zuordenbaren Kosten zwischen den Geschäften, die umsatzsteuerpflichtig sind und denen, die es nicht sind. (de)
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- Bankenschlüssel (de)
- Bankenschlüssel (de)
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