Ein Bahnhofsbrief bzw. eine Bahnhofssendung war eine spezielle Versandform für Briefe, die vom Absender im Bahnhof direkt am Bahnpostwagen aufgegeben wurden und vom Empfänger unmittelbar nach Ankunft des Zuges am Zielbahnhof in Empfang zu nehmen war. Für die tägliche Abholung eines mit einem bestimmten Eisenbahnzug beförderten Brief von einem Absender an einen Empfänger kam eine monatliche Gebühr von 4 Talern zur Berechnung. Das Porto für den gewöhnlichen Brief kam täglich hinzu. Ein weiterer Dienst waren die Zeitungs-Bahnhofsbriefe. Dieser Dienst bestand bis zum 1. März 1963.

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  • Ein Bahnhofsbrief bzw. eine Bahnhofssendung war eine spezielle Versandform für Briefe, die vom Absender im Bahnhof direkt am Bahnpostwagen aufgegeben wurden und vom Empfänger unmittelbar nach Ankunft des Zuges am Zielbahnhof in Empfang zu nehmen war. Mit Verfügung vom 25. Mai 1874 wurde diese Versandform in der Reichspost und eine genaue Gestaltungsvorschrift für den Umschlag eingeführt. Dazu gehörten unter anderem die Aufschrift Bahnhofsbrief, der rote Rahmen auf der Umschlagsvorderseite und die Absenderangabe. Die Entwertung der Marken erfolgte durch Bahnpoststempel. Befördert wurden unter anderem Texte aus Nachrichtenbüros an Zeitungsredaktionen gesondert, wie aus dem Hinweis „Nicht in den Postsack!“ hervorgeht. Für die tägliche Abholung eines mit einem bestimmten Eisenbahnzug beförderten Brief von einem Absender an einen Empfänger kam eine monatliche Gebühr von 4 Talern zur Berechnung. Das Porto für den gewöhnlichen Brief kam täglich hinzu. Zum 1. Juni 1889 sind Bahnhofsbriefe Gegenstand der Postordnung, sie dürfen maximal 250 g wiegen. Neben dem üblichen Briefporto ist eine monatliche Gebühr von 12 RM zu zahlen. Seit dem 1. April 1900, wenn die Beförderung für kürzere Fristen als einen Monat erfolgen soll, wurde diese Gebühr auf 4 Mark für die Woche oder einen Teil einer Woche ermäßigt. Während der Zeit der Inflation stiegen diese Sätze mit. So betrug die Gebühr am 26. November 1923 = 2.400 bzw. 800 Milliarden Mark, am 1. Dezember 1923 wieder 12 bzw. 4 Mark, am 1. Oktober 1925 auf 18 bzw. 6 Mark erhöht. Am 1. März 1946 verdoppelt auf 36 bzw. 12 Mark, um sich bis zum 1. April 1989 auf 120 bzw. 50 DM zu verändern. In der britischen Zone werden Bahnhofsbriefe am 11. September 1947 allgemein zugelassen, 1949 mit West-Berlin. Die Bahnhofsbriefdienst wird hiernach in der amerikanischen und britischen Zone sowie zwischen beiden Zonen unbeschränkt wahrgenommen. Mit der französischen Zone am 1. April 1948. Nicht zugelassen war der Bahnhofsbrief von den Westzonen in die Sowjetische Besatzungszone (SBZ), bzw. Ostberlin. In der SBZ war nur die Briefgebühr zu zahlen. Am 1. März 1963 ersetzt der Kursbrief den bisherigen „Bahnhofsbrief“. Am 31. August 1989 wurden Kursbriefe durch die Versandform Datapost abgelöst. Ein weiterer Dienst waren die Zeitungs-Bahnhofsbriefe. Dieser Dienst bestand bis zum 1. März 1963. (de)
  • Ein Bahnhofsbrief bzw. eine Bahnhofssendung war eine spezielle Versandform für Briefe, die vom Absender im Bahnhof direkt am Bahnpostwagen aufgegeben wurden und vom Empfänger unmittelbar nach Ankunft des Zuges am Zielbahnhof in Empfang zu nehmen war. Mit Verfügung vom 25. Mai 1874 wurde diese Versandform in der Reichspost und eine genaue Gestaltungsvorschrift für den Umschlag eingeführt. Dazu gehörten unter anderem die Aufschrift Bahnhofsbrief, der rote Rahmen auf der Umschlagsvorderseite und die Absenderangabe. Die Entwertung der Marken erfolgte durch Bahnpoststempel. Befördert wurden unter anderem Texte aus Nachrichtenbüros an Zeitungsredaktionen gesondert, wie aus dem Hinweis „Nicht in den Postsack!“ hervorgeht. Für die tägliche Abholung eines mit einem bestimmten Eisenbahnzug beförderten Brief von einem Absender an einen Empfänger kam eine monatliche Gebühr von 4 Talern zur Berechnung. Das Porto für den gewöhnlichen Brief kam täglich hinzu. Zum 1. Juni 1889 sind Bahnhofsbriefe Gegenstand der Postordnung, sie dürfen maximal 250 g wiegen. Neben dem üblichen Briefporto ist eine monatliche Gebühr von 12 RM zu zahlen. Seit dem 1. April 1900, wenn die Beförderung für kürzere Fristen als einen Monat erfolgen soll, wurde diese Gebühr auf 4 Mark für die Woche oder einen Teil einer Woche ermäßigt. Während der Zeit der Inflation stiegen diese Sätze mit. So betrug die Gebühr am 26. November 1923 = 2.400 bzw. 800 Milliarden Mark, am 1. Dezember 1923 wieder 12 bzw. 4 Mark, am 1. Oktober 1925 auf 18 bzw. 6 Mark erhöht. Am 1. März 1946 verdoppelt auf 36 bzw. 12 Mark, um sich bis zum 1. April 1989 auf 120 bzw. 50 DM zu verändern. In der britischen Zone werden Bahnhofsbriefe am 11. September 1947 allgemein zugelassen, 1949 mit West-Berlin. Die Bahnhofsbriefdienst wird hiernach in der amerikanischen und britischen Zone sowie zwischen beiden Zonen unbeschränkt wahrgenommen. Mit der französischen Zone am 1. April 1948. Nicht zugelassen war der Bahnhofsbrief von den Westzonen in die Sowjetische Besatzungszone (SBZ), bzw. Ostberlin. In der SBZ war nur die Briefgebühr zu zahlen. Am 1. März 1963 ersetzt der Kursbrief den bisherigen „Bahnhofsbrief“. Am 31. August 1989 wurden Kursbriefe durch die Versandform Datapost abgelöst. Ein weiterer Dienst waren die Zeitungs-Bahnhofsbriefe. Dieser Dienst bestand bis zum 1. März 1963. (de)
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  • Ein Bahnhofsbrief bzw. eine Bahnhofssendung war eine spezielle Versandform für Briefe, die vom Absender im Bahnhof direkt am Bahnpostwagen aufgegeben wurden und vom Empfänger unmittelbar nach Ankunft des Zuges am Zielbahnhof in Empfang zu nehmen war. Für die tägliche Abholung eines mit einem bestimmten Eisenbahnzug beförderten Brief von einem Absender an einen Empfänger kam eine monatliche Gebühr von 4 Talern zur Berechnung. Das Porto für den gewöhnlichen Brief kam täglich hinzu. Ein weiterer Dienst waren die Zeitungs-Bahnhofsbriefe. Dieser Dienst bestand bis zum 1. März 1963. (de)
  • Ein Bahnhofsbrief bzw. eine Bahnhofssendung war eine spezielle Versandform für Briefe, die vom Absender im Bahnhof direkt am Bahnpostwagen aufgegeben wurden und vom Empfänger unmittelbar nach Ankunft des Zuges am Zielbahnhof in Empfang zu nehmen war. Für die tägliche Abholung eines mit einem bestimmten Eisenbahnzug beförderten Brief von einem Absender an einen Empfänger kam eine monatliche Gebühr von 4 Talern zur Berechnung. Das Porto für den gewöhnlichen Brief kam täglich hinzu. Ein weiterer Dienst waren die Zeitungs-Bahnhofsbriefe. Dieser Dienst bestand bis zum 1. März 1963. (de)
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