Der Bahai-Beschluss des deutschen Bundesverfassungsgerichts (Zweiter Senat) beschäftigt sich mit den Voraussetzungen, unter denen Gemeinschaften als Religionsgemeinschaften anzuerkennen sind, mit der religiösen Vereinigungsfreiheit und mit deren Auswirkung auf das private Vereinsrecht. Sein in der Rechtswissenschaft gebräuchlicher Name rührt daher, dass Beschwerdeführer der „Geistige Rat“ der Bahai-Gemeinschaft war.

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  • Der Bahai-Beschluss des deutschen Bundesverfassungsgerichts (Zweiter Senat) beschäftigt sich mit den Voraussetzungen, unter denen Gemeinschaften als Religionsgemeinschaften anzuerkennen sind, mit der religiösen Vereinigungsfreiheit und mit deren Auswirkung auf das private Vereinsrecht. Sein in der Rechtswissenschaft gebräuchlicher Name rührt daher, dass Beschwerdeführer der „Geistige Rat“ der Bahai-Gemeinschaft war. (de)
  • Der Bahai-Beschluss des deutschen Bundesverfassungsgerichts (Zweiter Senat) beschäftigt sich mit den Voraussetzungen, unter denen Gemeinschaften als Religionsgemeinschaften anzuerkennen sind, mit der religiösen Vereinigungsfreiheit und mit deren Auswirkung auf das private Vereinsrecht. Sein in der Rechtswissenschaft gebräuchlicher Name rührt daher, dass Beschwerdeführer der „Geistige Rat“ der Bahai-Gemeinschaft war. (de)
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  • Bahai-Beschluss (de)
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