Die Badische Ständeversammlung war das bis 1918 bestehende Parlament des Großherzogtums Baden. Sie wurde auf Basis der Verfassungsurkunde vom 22. August 1818 eingerichtet und am 22. April 1819 eröffnet. Sie war gemäß § 26 der Badischen Verfassung „in zwei Kammern abgeteilt“. Die beiden Kammern traten bis 1822 im Karlsruher Schloss zusammen, danach bezogen sie das neu errichtete Ständehaus in der Residenzstadt Karlsruhe.

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  • Die Badische Ständeversammlung war das bis 1918 bestehende Parlament des Großherzogtums Baden. Sie wurde auf Basis der Verfassungsurkunde vom 22. August 1818 eingerichtet und am 22. April 1819 eröffnet. Sie war gemäß § 26 der Badischen Verfassung „in zwei Kammern abgeteilt“. Die beiden Kammern traten bis 1822 im Karlsruher Schloss zusammen, danach bezogen sie das neu errichtete Ständehaus in der Residenzstadt Karlsruhe. Aus den beiden Kammern ragte in der Öffentlichkeitswirkung und im Bekanntheitsgrad insbesondere die Zweite Kammer heraus, die vor der Märzrevolution von 1848 als das liberalste und einflussreichste Kammerparlament des Deutschen Bundes galt. (de)
  • Die Badische Ständeversammlung war das bis 1918 bestehende Parlament des Großherzogtums Baden. Sie wurde auf Basis der Verfassungsurkunde vom 22. August 1818 eingerichtet und am 22. April 1819 eröffnet. Sie war gemäß § 26 der Badischen Verfassung „in zwei Kammern abgeteilt“. Die beiden Kammern traten bis 1822 im Karlsruher Schloss zusammen, danach bezogen sie das neu errichtete Ständehaus in der Residenzstadt Karlsruhe. Aus den beiden Kammern ragte in der Öffentlichkeitswirkung und im Bekanntheitsgrad insbesondere die Zweite Kammer heraus, die vor der Märzrevolution von 1848 als das liberalste und einflussreichste Kammerparlament des Deutschen Bundes galt. (de)
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  • Die Badische Ständeversammlung war das bis 1918 bestehende Parlament des Großherzogtums Baden. Sie wurde auf Basis der Verfassungsurkunde vom 22. August 1818 eingerichtet und am 22. April 1819 eröffnet. Sie war gemäß § 26 der Badischen Verfassung „in zwei Kammern abgeteilt“. Die beiden Kammern traten bis 1822 im Karlsruher Schloss zusammen, danach bezogen sie das neu errichtete Ständehaus in der Residenzstadt Karlsruhe. (de)
  • Die Badische Ständeversammlung war das bis 1918 bestehende Parlament des Großherzogtums Baden. Sie wurde auf Basis der Verfassungsurkunde vom 22. August 1818 eingerichtet und am 22. April 1819 eröffnet. Sie war gemäß § 26 der Badischen Verfassung „in zwei Kammern abgeteilt“. Die beiden Kammern traten bis 1822 im Karlsruher Schloss zusammen, danach bezogen sie das neu errichtete Ständehaus in der Residenzstadt Karlsruhe. (de)
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  • Badische Ständeversammlung (de)
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