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- Zur Wasseraufbereitung für ein Schwimmbad durchläuft das Wasser verschiedene Reinigungsstufen, um Schmutz und Bakterien zu entfernen. Neben den chemischen verfahrenstechnischen Prozessen gibt es auch natürliche Aufbereitungen in Schwimmteichen, welche aber nicht geeignet sind, die Vorgaben der deutschen DIN-Norm 19643 zu erfüllen. Es wird zwischen privaten und öffentlichen Bädern unterschieden. Als privat gelten nach DIN 19643 Teile 1 Absatz 1 Anwendungsbereich nur Einfamilienbäder. Alle anderen, auch Bäder von Hausgemeinschaften, sind öffentliche Bäder. (de)
- Zur Wasseraufbereitung für ein Schwimmbad durchläuft das Wasser verschiedene Reinigungsstufen, um Schmutz und Bakterien zu entfernen. Neben den chemischen verfahrenstechnischen Prozessen gibt es auch natürliche Aufbereitungen in Schwimmteichen, welche aber nicht geeignet sind, die Vorgaben der deutschen DIN-Norm 19643 zu erfüllen. Es wird zwischen privaten und öffentlichen Bädern unterschieden. Als privat gelten nach DIN 19643 Teile 1 Absatz 1 Anwendungsbereich nur Einfamilienbäder. Alle anderen, auch Bäder von Hausgemeinschaften, sind öffentliche Bäder. (de)
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- Zur Wasseraufbereitung für ein Schwimmbad durchläuft das Wasser verschiedene Reinigungsstufen, um Schmutz und Bakterien zu entfernen. Neben den chemischen verfahrenstechnischen Prozessen gibt es auch natürliche Aufbereitungen in Schwimmteichen, welche aber nicht geeignet sind, die Vorgaben der deutschen DIN-Norm 19643 zu erfüllen. Es wird zwischen privaten und öffentlichen Bädern unterschieden. Als privat gelten nach DIN 19643 Teile 1 Absatz 1 Anwendungsbereich nur Einfamilienbäder. Alle anderen, auch Bäder von Hausgemeinschaften, sind öffentliche Bäder. (de)
- Zur Wasseraufbereitung für ein Schwimmbad durchläuft das Wasser verschiedene Reinigungsstufen, um Schmutz und Bakterien zu entfernen. Neben den chemischen verfahrenstechnischen Prozessen gibt es auch natürliche Aufbereitungen in Schwimmteichen, welche aber nicht geeignet sind, die Vorgaben der deutschen DIN-Norm 19643 zu erfüllen. Es wird zwischen privaten und öffentlichen Bädern unterschieden. Als privat gelten nach DIN 19643 Teile 1 Absatz 1 Anwendungsbereich nur Einfamilienbäder. Alle anderen, auch Bäder von Hausgemeinschaften, sind öffentliche Bäder. (de)
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- Badewasseraufbereitung (de)
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