Außenbereich ist ein Begriff im deutschen Bauplanungsrecht im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Bauvorhaben. In den Außenbereich fallen alle Grundstücke, die nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen und die auch nicht zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil (unbeplanter Innenbereich) gehören. Historisch wurde der zur Gemarkung eines bebauten Ortskerns gehörende unbebaute Außenbereich als Feldmark bezeichnet.

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  • Außenbereich ist ein Begriff im deutschen Bauplanungsrecht im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Bauvorhaben. In den Außenbereich fallen alle Grundstücke, die nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen und die auch nicht zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil (unbeplanter Innenbereich) gehören. Auch größere, von Bebauung umgebene Freiflächen können durchaus zum Außenbereich gehören, wenn sie den Bebauungszusammenhang deutlich unterbrechen. Für die Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens kommt es immer auf dessen konkrete räumliche Lage und damit auf die Zuordnung zu einer der Gebietskategorien an. Historisch wurde der zur Gemarkung eines bebauten Ortskerns gehörende unbebaute Außenbereich als Feldmark bezeichnet. (de)
  • Außenbereich ist ein Begriff im deutschen Bauplanungsrecht im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Bauvorhaben. In den Außenbereich fallen alle Grundstücke, die nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen und die auch nicht zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil (unbeplanter Innenbereich) gehören. Auch größere, von Bebauung umgebene Freiflächen können durchaus zum Außenbereich gehören, wenn sie den Bebauungszusammenhang deutlich unterbrechen. Für die Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens kommt es immer auf dessen konkrete räumliche Lage und damit auf die Zuordnung zu einer der Gebietskategorien an. Historisch wurde der zur Gemarkung eines bebauten Ortskerns gehörende unbebaute Außenbereich als Feldmark bezeichnet. (de)
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  • Außenbereich ist ein Begriff im deutschen Bauplanungsrecht im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Bauvorhaben. In den Außenbereich fallen alle Grundstücke, die nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen und die auch nicht zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil (unbeplanter Innenbereich) gehören. Historisch wurde der zur Gemarkung eines bebauten Ortskerns gehörende unbebaute Außenbereich als Feldmark bezeichnet. (de)
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  • Außenbereich (de)
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