Ein Autor (lateinisch auctor ‚Urheber‘, ‚Schöpfer‘, ‚Förderer‘, ‚Veranlasser‘) ist der Verfasser oder geistige Urheber eines sprachlichen Werkes, das aber auch illustriert sein und zuweilen mehr Bilder als Text enthalten kann (z. B. Bilderbuch, Comic, Fotoroman). Meist verfassen Autoren im weitesten Sinn „literarische“ Werke, die den Gattungen Epik, Drama und Lyrik oder auch der Fach- und Sachliteratur zugeordnet werden. Als Autoren werden zudem, wenn auch seltener und meist mit eher juristischem Beiklang, die Urheber von Werken nicht-literarischer Natur (etwa der Musik, Fotografie, Filmkunst) sowie einzelner Wissenschaftszweige (vgl. auch Softwareautoren, Gesetzesautoren, Autoren in der Zoologie als Erstbeschreiber eines Lebewesens etc.) bezeichnet. Darüber hinaus hat sich für die Erfinde

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  • Ein Autor (lateinisch auctor ‚Urheber‘, ‚Schöpfer‘, ‚Förderer‘, ‚Veranlasser‘) ist der Verfasser oder geistige Urheber eines sprachlichen Werkes, das aber auch illustriert sein und zuweilen mehr Bilder als Text enthalten kann (z. B. Bilderbuch, Comic, Fotoroman). Meist verfassen Autoren im weitesten Sinn „literarische“ Werke, die den Gattungen Epik, Drama und Lyrik oder auch der Fach- und Sachliteratur zugeordnet werden. Als Autoren werden zudem, wenn auch seltener und meist mit eher juristischem Beiklang, die Urheber von Werken nicht-literarischer Natur (etwa der Musik, Fotografie, Filmkunst) sowie einzelner Wissenschaftszweige (vgl. auch Softwareautoren, Gesetzesautoren, Autoren in der Zoologie als Erstbeschreiber eines Lebewesens etc.) bezeichnet. Darüber hinaus hat sich für die Erfinder von Autorenspielen (German-style Games) die Bezeichnung Spieleautor etabliert. (de)
  • Ein Autor (lateinisch auctor ‚Urheber‘, ‚Schöpfer‘, ‚Förderer‘, ‚Veranlasser‘) ist der Verfasser oder geistige Urheber eines sprachlichen Werkes, das aber auch illustriert sein und zuweilen mehr Bilder als Text enthalten kann (z. B. Bilderbuch, Comic, Fotoroman). Meist verfassen Autoren im weitesten Sinn „literarische“ Werke, die den Gattungen Epik, Drama und Lyrik oder auch der Fach- und Sachliteratur zugeordnet werden. Als Autoren werden zudem, wenn auch seltener und meist mit eher juristischem Beiklang, die Urheber von Werken nicht-literarischer Natur (etwa der Musik, Fotografie, Filmkunst) sowie einzelner Wissenschaftszweige (vgl. auch Softwareautoren, Gesetzesautoren, Autoren in der Zoologie als Erstbeschreiber eines Lebewesens etc.) bezeichnet. Darüber hinaus hat sich für die Erfinder von Autorenspielen (German-style Games) die Bezeichnung Spieleautor etabliert. (de)
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  • Ein Autor (lateinisch auctor ‚Urheber‘, ‚Schöpfer‘, ‚Förderer‘, ‚Veranlasser‘) ist der Verfasser oder geistige Urheber eines sprachlichen Werkes, das aber auch illustriert sein und zuweilen mehr Bilder als Text enthalten kann (z. B. Bilderbuch, Comic, Fotoroman). Meist verfassen Autoren im weitesten Sinn „literarische“ Werke, die den Gattungen Epik, Drama und Lyrik oder auch der Fach- und Sachliteratur zugeordnet werden. Als Autoren werden zudem, wenn auch seltener und meist mit eher juristischem Beiklang, die Urheber von Werken nicht-literarischer Natur (etwa der Musik, Fotografie, Filmkunst) sowie einzelner Wissenschaftszweige (vgl. auch Softwareautoren, Gesetzesautoren, Autoren in der Zoologie als Erstbeschreiber eines Lebewesens etc.) bezeichnet. Darüber hinaus hat sich für die Erfinde (de)
  • Ein Autor (lateinisch auctor ‚Urheber‘, ‚Schöpfer‘, ‚Förderer‘, ‚Veranlasser‘) ist der Verfasser oder geistige Urheber eines sprachlichen Werkes, das aber auch illustriert sein und zuweilen mehr Bilder als Text enthalten kann (z. B. Bilderbuch, Comic, Fotoroman). Meist verfassen Autoren im weitesten Sinn „literarische“ Werke, die den Gattungen Epik, Drama und Lyrik oder auch der Fach- und Sachliteratur zugeordnet werden. Als Autoren werden zudem, wenn auch seltener und meist mit eher juristischem Beiklang, die Urheber von Werken nicht-literarischer Natur (etwa der Musik, Fotografie, Filmkunst) sowie einzelner Wissenschaftszweige (vgl. auch Softwareautoren, Gesetzesautoren, Autoren in der Zoologie als Erstbeschreiber eines Lebewesens etc.) bezeichnet. Darüber hinaus hat sich für die Erfinde (de)
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