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- Autopsie bedeutet im Bibliothekswesen die Katalogisierung anhand der beim Katalogisieren tatsächlich vorliegenden dokumentarischen Bezugseinheit. Im Gegensatz dazu können Medien auch ohne dass sie physisch vorliegen, in den Bibliothekskatalog eingetragen werden, indem die dazu nötigen Daten aus anderen Quellen (Kataloge, Bibliographien) kopiert oder übernommen werden. Ein Vorteil der Autopsie ist die Verringerung der Anzahl fehlerhafter Übernahmen. Eine Autopsie ist in mehreren bibliothekarischen Regelwerken vorgeschrieben. Die Deutsche Nationalbibliothek verwendet das Prinzip. In Fällen, bei denen mehrere Autoren gleichen Namens in Frage kommen, bei abgekürzten Namen, anonymen oder pseudonymen Werken kann die Autopsie alleine ein Werk nicht dem korrekten Autor zuordnen. Es müssen dann weitere Informationen von anderer Seite hinzukommen. (de)
- Autopsie bedeutet im Bibliothekswesen die Katalogisierung anhand der beim Katalogisieren tatsächlich vorliegenden dokumentarischen Bezugseinheit. Im Gegensatz dazu können Medien auch ohne dass sie physisch vorliegen, in den Bibliothekskatalog eingetragen werden, indem die dazu nötigen Daten aus anderen Quellen (Kataloge, Bibliographien) kopiert oder übernommen werden. Ein Vorteil der Autopsie ist die Verringerung der Anzahl fehlerhafter Übernahmen. Eine Autopsie ist in mehreren bibliothekarischen Regelwerken vorgeschrieben. Die Deutsche Nationalbibliothek verwendet das Prinzip. In Fällen, bei denen mehrere Autoren gleichen Namens in Frage kommen, bei abgekürzten Namen, anonymen oder pseudonymen Werken kann die Autopsie alleine ein Werk nicht dem korrekten Autor zuordnen. Es müssen dann weitere Informationen von anderer Seite hinzukommen. (de)
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- Autopsie bedeutet im Bibliothekswesen die Katalogisierung anhand der beim Katalogisieren tatsächlich vorliegenden dokumentarischen Bezugseinheit. Im Gegensatz dazu können Medien auch ohne dass sie physisch vorliegen, in den Bibliothekskatalog eingetragen werden, indem die dazu nötigen Daten aus anderen Quellen (Kataloge, Bibliographien) kopiert oder übernommen werden. (de)
- Autopsie bedeutet im Bibliothekswesen die Katalogisierung anhand der beim Katalogisieren tatsächlich vorliegenden dokumentarischen Bezugseinheit. Im Gegensatz dazu können Medien auch ohne dass sie physisch vorliegen, in den Bibliothekskatalog eingetragen werden, indem die dazu nötigen Daten aus anderen Quellen (Kataloge, Bibliographien) kopiert oder übernommen werden. (de)
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- Autopsie (Bibliothekswesen) (de)
- Autopsie (Bibliothekswesen) (de)
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