Der Auswanderungsbetrug war ein Straftatbestand in Deutschland. Der frühere § 144 StGB trat in seiner ursprünglichen Fassung mit dem Reichsstrafgesetzbuch am 1. Januar 1872 in Kraft und wurde durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts (Strafrechtsänderungsgesetz) mit Wirkung zum 1. April 1998 aufgehoben.

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  • Der Auswanderungsbetrug war ein Straftatbestand in Deutschland. Der frühere § 144 StGB trat in seiner ursprünglichen Fassung mit dem Reichsstrafgesetzbuch am 1. Januar 1872 in Kraft und wurde durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts (Strafrechtsänderungsgesetz) mit Wirkung zum 1. April 1998 aufgehoben. (de)
  • Der Auswanderungsbetrug war ein Straftatbestand in Deutschland. Der frühere § 144 StGB trat in seiner ursprünglichen Fassung mit dem Reichsstrafgesetzbuch am 1. Januar 1872 in Kraft und wurde durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts (Strafrechtsänderungsgesetz) mit Wirkung zum 1. April 1998 aufgehoben. (de)
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  • Der Auswanderungsbetrug war ein Straftatbestand in Deutschland. Der frühere § 144 StGB trat in seiner ursprünglichen Fassung mit dem Reichsstrafgesetzbuch am 1. Januar 1872 in Kraft und wurde durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts (Strafrechtsänderungsgesetz) mit Wirkung zum 1. April 1998 aufgehoben. (de)
  • Der Auswanderungsbetrug war ein Straftatbestand in Deutschland. Der frühere § 144 StGB trat in seiner ursprünglichen Fassung mit dem Reichsstrafgesetzbuch am 1. Januar 1872 in Kraft und wurde durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts (Strafrechtsänderungsgesetz) mit Wirkung zum 1. April 1998 aufgehoben. (de)
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  • Auswanderungsbetrug (de)
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