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- Das Ausspähen von Daten ist gemäß § 202a des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. (de)
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- Das Ausspähen von Daten ist gemäß § 202a des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. (de)
- Das Ausspähen von Daten ist gemäß § 202a des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. (de)
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- Ausspähen von Daten (de)
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