Als Aussiedler und Spätaussiedler versteht man Zuwanderer mit deutschen Wurzeln aus einem Staat des Ostblocks bzw. des ehemaligen Ostblocks in die Bundesrepublik Deutschland. Bis zum 31. Dezember 1992 wurden im amtlichen Sprachgebrauch solche Menschen Aussiedler genannt,

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  • Als Aussiedler und Spätaussiedler versteht man Zuwanderer mit deutschen Wurzeln aus einem Staat des Ostblocks bzw. des ehemaligen Ostblocks in die Bundesrepublik Deutschland. Bis zum 31. Dezember 1992 wurden im amtlichen Sprachgebrauch solche Menschen Aussiedler genannt, * die als deutsche Staatsangehörige in den ehemals deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie geboren wurden und zunächst nach 1945 dort verblieben sind, sowie gleichfalls deren Abkömmlinge und Ehepartner anderer Volkszugehörigkeit (gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 BVFG), die nach Deutschland übergesiedelt sind, oder * die als deutsche Volkszugehörige aus einem kommunistisch regierten Land im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder der Deutschen Demokratischen Republik übergesiedelt sind, sowie die Angehörigen, die sie bei der Aussiedlung begleitet haben. Spätaussiedler werden Menschen nur dann genannt, wenn sie ab dem 1. Januar 1993 in die Bundesrepublik Deutschland zugezogen sind. Wer vor dem 1. Januar 1993 in die Bundesrepublik migriert und als Aussiedler anerkannt worden ist, behält (unabhängig von der Begriffsverwendung in der Umgangssprache) den Aussiedler-Status. Die Anerkennung als Aussiedler oder Spätaussiedler erfolgt nach dem Bundesvertriebenengesetz. Vor allem sollen die Begriffe Aussiedler und Spätaussiedler die Angehörigen von deutschen Minderheiten erfassen, deren Familien teilweise seit Generationen in Ostmitteleuropa, Ost- und Südosteuropa, aber auch teilweise in Asien gelebt haben und nach Deutschland ausgereist sind. (de)
  • Als Aussiedler und Spätaussiedler versteht man Zuwanderer mit deutschen Wurzeln aus einem Staat des Ostblocks bzw. des ehemaligen Ostblocks in die Bundesrepublik Deutschland. Bis zum 31. Dezember 1992 wurden im amtlichen Sprachgebrauch solche Menschen Aussiedler genannt, * die als deutsche Staatsangehörige in den ehemals deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie geboren wurden und zunächst nach 1945 dort verblieben sind, sowie gleichfalls deren Abkömmlinge und Ehepartner anderer Volkszugehörigkeit (gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 BVFG), die nach Deutschland übergesiedelt sind, oder * die als deutsche Volkszugehörige aus einem kommunistisch regierten Land im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder der Deutschen Demokratischen Republik übergesiedelt sind, sowie die Angehörigen, die sie bei der Aussiedlung begleitet haben. Spätaussiedler werden Menschen nur dann genannt, wenn sie ab dem 1. Januar 1993 in die Bundesrepublik Deutschland zugezogen sind. Wer vor dem 1. Januar 1993 in die Bundesrepublik migriert und als Aussiedler anerkannt worden ist, behält (unabhängig von der Begriffsverwendung in der Umgangssprache) den Aussiedler-Status. Die Anerkennung als Aussiedler oder Spätaussiedler erfolgt nach dem Bundesvertriebenengesetz. Vor allem sollen die Begriffe Aussiedler und Spätaussiedler die Angehörigen von deutschen Minderheiten erfassen, deren Familien teilweise seit Generationen in Ostmitteleuropa, Ost- und Südosteuropa, aber auch teilweise in Asien gelebt haben und nach Deutschland ausgereist sind. (de)
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  • Als Aussiedler und Spätaussiedler versteht man Zuwanderer mit deutschen Wurzeln aus einem Staat des Ostblocks bzw. des ehemaligen Ostblocks in die Bundesrepublik Deutschland. Bis zum 31. Dezember 1992 wurden im amtlichen Sprachgebrauch solche Menschen Aussiedler genannt, (de)
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  • Aussiedler und Spätaussiedler (de)
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