Ausschließlichkeitsrecht ist ein im Gewerblichen Rechtsschutz gebräuchlicher Begriff für ein monopolähnliches subjektives Recht, das ein (positives) Benutzungsrecht und ein (negatives) Verbotsrecht umfasst.

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  • Ausschließlichkeitsrecht ist ein im Gewerblichen Rechtsschutz gebräuchlicher Begriff für ein monopolähnliches subjektives Recht, das ein (positives) Benutzungsrecht und ein (negatives) Verbotsrecht umfasst. (de)
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  • Ausschließlichkeitsrecht (de)
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