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- Das Ausländerstimm- und -wahlrecht bezeichnet das Recht einer Person, in einem Gemeinwesen politische Rechte wie das Stimmrecht oder das aktive und passive Wahlrecht auszuüben, ohne die betreffende Staatsangehörigkeit zu besitzen. Ein Ausländerwahlrecht besteht nur in wenigen Staaten und ist dort meist auf Kommunalwahlen beschränkt. (de)
- Das Ausländerstimm- und -wahlrecht bezeichnet das Recht einer Person, in einem Gemeinwesen politische Rechte wie das Stimmrecht oder das aktive und passive Wahlrecht auszuüben, ohne die betreffende Staatsangehörigkeit zu besitzen. Ein Ausländerwahlrecht besteht nur in wenigen Staaten und ist dort meist auf Kommunalwahlen beschränkt. (de)
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- Das Ausländerstimm- und -wahlrecht bezeichnet das Recht einer Person, in einem Gemeinwesen politische Rechte wie das Stimmrecht oder das aktive und passive Wahlrecht auszuüben, ohne die betreffende Staatsangehörigkeit zu besitzen. Ein Ausländerwahlrecht besteht nur in wenigen Staaten und ist dort meist auf Kommunalwahlen beschränkt. (de)
- Das Ausländerstimm- und -wahlrecht bezeichnet das Recht einer Person, in einem Gemeinwesen politische Rechte wie das Stimmrecht oder das aktive und passive Wahlrecht auszuüben, ohne die betreffende Staatsangehörigkeit zu besitzen. Ein Ausländerwahlrecht besteht nur in wenigen Staaten und ist dort meist auf Kommunalwahlen beschränkt. (de)
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- Ausländerstimm- und -wahlrecht (de)
- Ausländerstimm- und -wahlrecht (de)
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