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- Auslegungsstörfälle eines Kernkraftwerks (AKW, KKW) sind Unfälle, für deren Beherrschung die Sicherheitssysteme noch ausgelegt sein müssen. Außerhalb der Anlage dürfen bei ihrem Eintritt die nach der Strahlenschutzverordnung geltenden Störfallgrenzwerte der Strahlenbelastung nicht überschritten werden (siehe hierzu Sicherheit der zivilen Kernenergienutzung). (de)
- Auslegungsstörfälle eines Kernkraftwerks (AKW, KKW) sind Unfälle, für deren Beherrschung die Sicherheitssysteme noch ausgelegt sein müssen. Außerhalb der Anlage dürfen bei ihrem Eintritt die nach der Strahlenschutzverordnung geltenden Störfallgrenzwerte der Strahlenbelastung nicht überschritten werden (siehe hierzu Sicherheit der zivilen Kernenergienutzung). (de)
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- Auslegungsstörfälle eines Kernkraftwerks (AKW, KKW) sind Unfälle, für deren Beherrschung die Sicherheitssysteme noch ausgelegt sein müssen. Außerhalb der Anlage dürfen bei ihrem Eintritt die nach der Strahlenschutzverordnung geltenden Störfallgrenzwerte der Strahlenbelastung nicht überschritten werden (siehe hierzu Sicherheit der zivilen Kernenergienutzung). (de)
- Auslegungsstörfälle eines Kernkraftwerks (AKW, KKW) sind Unfälle, für deren Beherrschung die Sicherheitssysteme noch ausgelegt sein müssen. Außerhalb der Anlage dürfen bei ihrem Eintritt die nach der Strahlenschutzverordnung geltenden Störfallgrenzwerte der Strahlenbelastung nicht überschritten werden (siehe hierzu Sicherheit der zivilen Kernenergienutzung). (de)
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- Auslegungsstörfall (de)
- Auslegungsstörfall (de)
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